Verbraucherschützer klagen

Google trickst bei Zustimmung zu Standortdaten

27.11.2018 von Peter Marwan
Es geht um die Methoden, mit denen Google die Zustimmung zur Erhebung von Standortdaten einholt. In einer gemeinsamen Aktion klagen sieben Verbraucherschutz-Organisationen in ihren jeweiligen Ländern.

Verbraucherschutzorganisationen in Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, der Tschechischen Republik, Slowenien, Polen und Schweden haben angekündigt, in ihren jeweiligen Ländern eine Klage gegen Google einzureichen. Sie werfen dem Konzern vor, bei den Methoden, mit denen er die Zustimmung zur Erhebung von Standortdaten einholt, gegen die Vorschriften der DSGVO zu verstoßen. Die dänische Verbraucherschutzorganisation Forbrugerrådet Tænk wird sich bei den zuständigen Behörden über Google beschweren. Die Bundeszentrale Verbraucherverband (vzbv) prüft derzeit noch das weitere Vorgehen. Das hat der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzverbände (BEUC) bekanntgegeben.

Europäische Verbraucherschützer werfen Google vor, fundamentale Grundsätze der DSGVO zu missachten.
Foto: Denis Linine - shutterstock.com

Die Beschwerden stützen sich auf eine Untersuchung des norwegischen Forbrukerrådet (Verbraucherrates). Kritisiert wird vor allem, wie Google mit Daten aus Google Maps, der Suchhistorie und Android umgeht, die Rückschlüsse auf Standorte zulassen. Dabei arbeite Google mit "diversen Tricks und Praktiken, um sicherzustellen, dass Nutzer diese Features aktivieren und gibt ihnen keine geradlinige Auskunft darüber, was sie alles umfassen", so die BEUC.

Google lasse Verbraucher absichtlich im Unklaren darüber, wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden und lasse ihnen keine echte Wahl. Die erhobenen Daten werden für zahlreiche Zwecke verwendet, unter anderem auch für zielgerichtete Werbung.

Die derzeitige Vorgehensweise verstoße gegen die DSGVO, da Google keine rechtliche Grundlage habe, um die fraglichen Daten zu verarbeiten, zumal dem Bericht zufolge die Zustimmung der Verbraucher nicht in der vorgeschriebenen Form eingeholt wird. Ein begründetes Interesse an den Daten könne Google ebenfalls nicht geltend machen, da es sie in einem erheblichen und sehr weitreichenden Umfang nutze. Das dadurch mögliche Tracking greife tief in die Rechte und Freiheiten des Individuums ein.

Lesetipp: Der Spion in der Hosentasche

"Googles ist berüchtigt für seinen Datenhunger, aber das Ausmaß, in dem es seine Nutzer dazu bewegt, dass es jeden ihrer Schritte tracken und vermarkten kann, ist atemberaubend. Google missachtet damit fundamentale Grundsätze der DSGVO, etwa die Verpflichtung, Daten in Übereinstimmung mit den Gesetzen, fair und transparent zu nutzen", beklagt Monique Goyens, Director General der BEUC. "Die Situation ist mehr als alarmierend. Smartphones werden genutzt um jeden unserer Schritte auszuspähen. Das ist nicht die digitale Gesellschaft, in der europäische Verbraucher leben wollen."

Lesetipp: Gescheiterte Google-Projekte - die 29 größten Google-Flops

Unter anderem kritisieren die Verbraucherschützer die Abfrage beim Einrichten eines Android-Geräts. Dabei würden Nutzer dazu gedrängt, den Standortverlauf zu aktivieren, aber nicht ausreichend über die Bedeutung dieses Schrittes aufgeklärt. Außerdem bemängeln sie verborgene Standard-Einstellungen bei der Einrichtung eines Google-Benutzerkontos, dass Nutzer oft unzureichende Informationen bekommen, wenn sie vor die Wahl gestellt werden, einer Einstellung zuzustimmen oder sie abzulehnen und Googles wiederholtes Drängen in unterschiedlichen Google-Diensten, den Standortverlauf zu aktivieren.

Tipps für mehr Privatsphäre für Google-Nutzer

Nutzer, denen ihre Privatsphäre wichtig ist, finden in der Online-Hilfe von Google Hinweise, wie sie einige der kritisierten Einstellungen auch nachträglich anpassen oder korrigieren können.

Standorteinstellungen von Android-Geräten verwalten

Suchaktivitäten einsehen und verwalten

Wegbeschreibungen und Orte aus dem Verlauf löschen