Keine Arbeit - trotzdem Gehalt

Hüten Sie sich vor mündlichen Arbeitsverträgen

25.03.2009
Zweifel darüber, was zwischen Mitarbeiter und Chef vereinbart ist, gehen oft zulasten des Arbeitgebers. Deshalb ist von Arbeitsvereinbarungen abzuraten, die auf eine schriftliche Abfassung verzichten, sagt Dr. Burkhard Reiß.

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen kommt es immer noch vor, dass in vielen Fällen mit dem Arbeitnehmer kein Arbeitsvertrag besteht. Das ist leichtsinnig und kann für den Arbeitgeber gefährlich werden.

Bereits 1995 hat der Gesetzgeber durch das Nachweisgesetz (NachwG) jedoch vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen wie Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen usw. schriftlich festzulegen. Soweit dies nicht geschehen ist, kann der Arbeitnehmer die schriftliche Festlegung einklagen. Auch kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers mit seiner Arbeitsleistung in Betracht, bis die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen niedergeschrieben sind. Der Arbeitnehmer braucht dann bis zu dieser Niederschrift nicht zu arbeiten, der Arbeitgeber müsse aber gleichwohl das Gehalt zahlen.

In Rechtsstreitigkeiten über solche Arbeitsbedingungen, die nicht vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten wurden, gehen die Gerichte nicht selten davon aus, dass bei Zweifeln, was überhaupt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart war, solche Zweifel zulasten des Arbeitgebers gehen. Dies hat zur Folge, dass solche Prozesse oft zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen.

Musterarbeitsverträge schaden oft mehr, als sie nützen

Der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist damit nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch dringend zu empfehlen. Dabei sind immer die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zu berücksichtigen. Nur dies gewährleistet eine optimale Vertragsgestaltung. Auf die Verwendung von Musterarbeitsvertragsformularen ist dabei besser zu verzichten. Diese "passen” oft nicht zu den jeweiligen speziellen arbeitsvertraglichen Bedürfnissen des Unternehmens und schaden in vielen Fällen mehr, als sie nützen.

Die optimale Vertragsgestaltung hilft demgegenüber, unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden und bei nicht vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten die Prozesschancen zu erhöhen. Daher sollte bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen kompetenter Rechtsrat eingeholt werden.

Der Autor Dr. Burkhard Reiß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kontakt:

Kanzlei Scholten, Dr. Reiß & Partner GbR, Duisburg, Tel.:0203 22500, E-Mail:info@scholten-reiss.de, Internet: www.scholten-reiss.de und www.mittelstands-anwaelte.de