Kollege Computer kann krank machen

06.08.2000
Nur jeder zehnte PC-Arbeitsplatz entspricht den Verordnungen des Gesetzgebers, warnt der TÜV Nord und vergisst nicht, Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass ein schlechter Arbeitsplatz ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Mark nach sich ziehen kann.

Obwohl Computer-arbeitsplätze für Fortschritt, Flexibilität und Schnelligkeit ständen, würden PCs Gesundheitsrisiken bergen und könnten schlimmstenfalls auch krank machen, mahnt die TÜV-Nord-Gruppe. Nicht ohne Grund, denn die Arbeitsmediziner des TÜV haben festgestellt, dass nur jeder zehnte Computerarbeitsplatz der Gesundheit des Users nicht schaden würde.

Der Gesetzgeber reagierte bereits 1996 und erließ die so genannte Bildschirmarbeitsverordnung. Seit Januar 2000 kann diese Verordnung bei Verstößen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Mark nach sich ziehen.

Was tun?

Es gibt einige ganz banale Mittel, um zu verhindern, dass die Bildschirmarbeit nicht zur Qual wird. Arbeitgeber sollten bei der Anschaffung eines neuen Monitors darauf achten, dass der Bildschirm mit der so genannten Schwedennorm TCO 99 ausgezeichnet ist. Dieses Gütesiegel ist in Deutschland keine Pflicht, hat aber empfehlenden Charakter.

Die schwers-ten Fehler der User lassen sich auf einfachste Weise vermeiden. So sollte beispielsweise der Bildschirm des Monitors immer vom Fenster abgewandt sein, um störende Reflexionen zu umgehen. Zudem sollte die Bildwiederholfrequenz mindestens 85 Hertz betragen, um Flimmern zu vermeiden. Durch eine Luftfeuchtigkeit von über 50 Prozent relativieren sich die elektrostatischen Felder des Monitors. Dies bedeutet, dass die positiv aufgeladene Monitorfläche nicht mehr so viele negativ geladenen Staubpartikel anzieht und vor allem die positiven Teilchen nicht mehr dem Bildschirmarbeiter entgegenschleudert werden.

Während der Arbeit am PC sind ausreichende Pausen das A und O. So erscheint beispielsweise auf den Bildschirmen der Redakteure bei der altehrwürdigen "Financial Times" in regelmäßigen Abständen die Meldung "Take a break". Der TÜV empfiehlt, dass die Bildschirmarbeit lediglich die Hälfte der gesamten Arbeitszeit ausmachen sollte.

Während diese Tipps ohne großen zeitlichen Aufwand in die Praxis umgesetzt werden können, dürfte so mancher Arbeitgeber bei einem anderen Punkt der Bildschirmarbeitsverordnung schwer schlucken: Die Verordnung verlangt, dass einem Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten ist. Die Kosten dafür hat der Arbeitgeber zu tragen. (mm)

www.tuev-nord.de