Checklisten, Workshops, Gesetzestexte

Kostenlose Datenschutz-App fürs iPhone

07.06.2013
Das Institut für IT-Recht (IITR) stellt Anwendern, Webshop-Betreibern und IT-Dienstleistern eine Datenschutz-App zur Verfügung, auf der sich unter anderem die wichtigsten Gesetzestexte, Checklisten Kommentare und Video-Schulungsunterlagen aufrufen lassen.
Die Datenschutz-App bietet auch Checklisten für Webshop-Betreiber und umfasst auch eine Datenschutz-Site für die USA.
Foto: IITR

Das Institut für IT-Recht (IITR) stellt Anwendern, IT-Dienstleistern und Webshop-Betreibern eine Datenschutz-App zur Verfügung, auf der sich unter anderem die wichtigsten Gesetzestexte, Kommentare und Video-Schulungsunterlagen aufrufen lassen.
Außerdem sind dort die Adressen der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland aufgeführt sowie Fachbeiträge und Inhalte des zur IITR GmbH gehörenden Datenschutz-Blogs.
Online-Händler erhalten über die App obendrein Informationen zum Datenschutz-Codex für Webseiten-Betreiber. Ein kleiner Shop-Bereich zum Erwerb von Datenschutz-Checklisten ist angefügt.
"Wir verstehen diese App als Ergänzung unserer Internet-Seiten, auf denen weitergehende Beiträge zur Recherche hinterlegt sind", kommentiert Dr. Sebastian Kraska, Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter bei IITR, den Launch der App.

Tipps zur datenschutzrechtlichen Vorsorge
Wie sicher sind meine (personenbezogenen) Daten in der Cloud überhaupt? Wann beziehungsweise wo muss ich damit rechnen, dass ausländische Behörden auf meine Daten zugreifen? Fünf Tipps für mehr Sicherheit beim Cloud Computing.
Tipp 1:
Nutzen Sie nur europäische Clouds, um Konflikte mit dem hiesigen Datenschutz zu vermeiden
Tipp 2:
Bei internationalen Cloud-Modellen mit Bezug zu unsicheren Drittstaaten müssen ausreichende Garantien des Cloud-Dienstleisters eingefordert werden.
Tipp 3:
Machen Sie gegebenenfalls von dem Ihnen möglicherweise zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Als erste Orientierungshilfe gibt es dazu es ein Positionspapier des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD, vom 15. November 2011
Tipp 4:
Prüfen Sie bevor sie sich für einen Cloud-Dienstleisters entscheiden dessen Beteiligungsverhältnisse in möglicherweise unsichere Drittstaaten.
Tipp 5:
Gestalten Sie Ihre Verträge mit den Cloud-Anbietern auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtssicher, indem Sie (neben den Mindestanforderungen aus Paragraf 11 BDSG) auch den Speicher- und Verarbeitungsort Ihrer Daten genau festlegen und Übermittlungsverbote Ihrer Daten in unsichere Drittstaaten vereinbaren und mit Vertragsstrafen verbinden.



Datenschutz-Ratgeber für ByoD

Systemhäuser und Anwender können sich am 1. Oktober in Frankfurt am Main auf einem Seminar zum Thema "Bring your Own Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsatzmöglichkeiten" darüber informieren, was bei der Einbindung mobiler Endgeräte in die Unternehmens-IT aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Nähere Informationen zur Agenda und Anmeldemöglichkeit finden Interessenten auf der IITR-Homepage. (rb)