Trinkgelder

Kündigung wegen "Schwarzgeldkasse"

29.01.2010 von Armin Weiler
Weil vier Kassiererinnen eines städtischen Schwimmbads eine Trinkgeldkasse geführt haben, wurden sie vom Bürgermeister der Stadt Worms fristlos entlassen. Der Vorwurf: Ohne das Wissen des Leiters des Bades sowie des Bürgermeisters hätten die Frauen eine Schwarzgeldkasse geführt, die den Verdacht der Korruption aufkeimen ließ. Diese wiederum rechtfertigen sich damit, dass bereits seit Jahren eine Tupperdose für Kleingeld auf dem Tresen stand und es sich lediglich um eine Kaffeekasse gehandelt hat. Der Inhalt am Tag der Kündigung im Juli 2009 betrug gerade mal 1,32 Euro. Seither klagen die Frauen auf Wiedereinstellung.

Weil vier Kassiererinnen eines städtischen Schwimmbads eine Trinkgeldkasse geführt haben, wurden sie vom Bürgermeister der Stadt Worms fristlos entlassen. Der Vorwurf: Ohne das Wissen des Leiters des Bades sowie des Bürgermeisters hätten die Frauen eine Schwarzgeldkasse geführt, die den Verdacht der Korruption aufkeimen ließ. Diese wiederum rechtfertigen sich damit, dass bereits seit Jahren eine Tupperdose für Kleingeld auf dem Tresen stand und es sich lediglich um eine Kaffeekasse gehandelt hat. Der Inhalt am Tag der Kündigung im Juli 2009 betrug gerade mal 1,32 Euro. Seither klagen die Frauen auf Wiedereinstellung.

Argument der Korruption unangebracht

"Das grundlegende Problem für Arbeitnehmer ist, dass Eigentumsdelikte per Gesetz sehr hart sanktioniert werden. Ein zentraler Punkt im vorliegenden Fall ist aber, wer die Kasse geführt hat. Eine fristlose Kündigung ist für den Arbeitgeber jedenfalls nur dann möglich, wenn ihm eine weitere Zusammenarbeit mit Angestellten unter keinen Umständen möglich ist", erläutert Barbara Bleicher, Inhaberin der gleichnamigen Arbeitsrechtskanzlei.. Das vom Bürgermeister bei den Kündigungen angeführte Argument der Korruption der Mitarbeiterinnen sieht Bleicher hingegen als nicht angebracht.

Die aktuellen Vorfälle in Worms wecken Erinnerungen an ähnliche Bagatellkündigungen, die in den vergangenen Monaten für Aufsehen sorgten. Sowohl die Entlassung der aufgrund eingelöster Leergutbons gekündigten Tengelmann-Supermarktkassiererin als auch die der Altenpflegerin, die sechs Maultaschen mit nach Hause genommen hatte, können als Beispiele herangezogen werden. Die Schwimmbad-Kassiererinnen beschuldigen ihren Arbeitgeber, die Freizeitbetriebe Worms, er wolle sie loswerden. Die Kaffeekasse sei nur ein Vorwand. Denn man soll die Kassiererinnen vor die Wahl gestellt haben, zu gehen oder halbtags zu putzen.

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Nach Vorwurf auf Kaffeekasse folgt Unterschlagung

"Laut Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraph 626, Absatz 2 muss der Kündigende Mitarbeitern auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen", erklärt Bleicher. Die Gekündigte Andrea Z. vermutet als wahren Grund für die Entlassung die Finanzschieflage der Stadt. So soll der Geschäftsführer der Freizeitbetriebe Worms nur kurz vor der Kündigung bei einer Betriebsversammlung über die schlechte Finanzen der Stadt gesprochen haben. Der zweimal vor dem Arbeitsgericht Mainz behandelte Fall scheint nicht beendet. Den Vorschlag des Gerichts einer Umwandlung der Kündigung in eine Abmahnung lehnte die Stadt indes ab.

Obwohl der Bürgermeister auf der Internetseite des Rathauses von "aufgeheizter Stimmung" spricht und zu beschwichtigen versucht, weiten sich die Vorwürfe gegen die Mitarbeiterinnen aus. Obwohl die Frauen die Kündigung bereits im August 2009 erhielten, erstattete die Stadt erst zwei Monate später Strafanzeige. Nun legt man den Damen "Fundsachenunterschlagung" zur Last und spricht dabei von Geldbörsen, Schmuck, Uhren und Handys, die aus dem Tresor des Bads verschwunden seien. Inzwischen musste Kassiererin Karin N. zum Polizeirevier, wo Fingerabdrücke abgenommen wurden. Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist fraglich. (pte/rw)