Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops

28.04.2005
Mit der rein technischen Gestaltung eines Online-Shops ist es noch längst nicht getan: Auch das rechtliche Konzept muss heutzutage bis ins kleinste Detail stimmen. Worauf Sie beim Einstieg ins E-Commerce achten müssen, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard.

Bei Ihrem Internetshop ist eine Vielzahl von rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Mit der rein technischen Gestaltung Ihres Shops ist es aus unserer Erfahrung nicht getan. Vielmehr muss auch das rechtliche Konzept der aktuellen Rechtslage entsprechen. Im E-Commerce gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen, die beachtet werden müssen. Werden diese Sonderregelungen und die Grundsätze, die die Rechtsprechung für Internetshops aufgestellt hat, nicht beachtet, können Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Da Sie mit Ihrem Internetshop quasi mit der ganzen Welt im Wettbewerb stehen, besteht ferner die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen.

Nachstehend haben wir Aspekte für Sie zusammengestellt, die in der anwaltlichen Beratungspraxis immer wieder zu erheblichen Problemen bei Internetshops führen können.

Vorsicht bei der Wahl des Domainnamens

Ein einprägsamer und griffiger Domainname ist mit ein Garant für einen erfolgreichen Internetshop. Doch Vorsicht, bei der Wahl des Domainnamens können Sie Rechte Dritter verletzen. Dies gilt zum einen für bestehende Namens- oder Firmenrechte, wie auch für geografische Ortsbezeichnungen oder die Verwendungen von geschützten Markenbezeichnungen. Hier kann eine Namens- und Markenrechtsrecherche im Vorfeld gute Dienste leisten.

Verletzt Ihr Domainname die Rechte Dritter, müssen Sie zum einen mit einer Abmahnung rechnen, zum anderen kann es passieren, dass Sie Ihren Domainnamen wechseln müssen. Wenn Ihr Shop schon bekannt ist beziehungsweise unter der Domain bei Suchmaschinen registriert ist, kann ein Domainnamen-Wechsel einen erheblichen Einbruch der Anzahl Ihrer Besucher und Kunden auf Ihrer Seite bedeuten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Shop sollte über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verfügen, die nach den Grundsätzen der Rechtsprechung natürlich auch wirksam in den Vertrag mit Ihrem Kunden mit einbezogen werden müssen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie wesentliche Fragen wie Vertragsschluss, Lieferzeit, Haftung, Gewährleistung, Gerichtsstand und anwendbares Recht klären.

Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen sozusagen das rechtliche Grundgerüst für Ihren Internetshop dar, weshalb wir empfehlen, auf die AGBs besonderes Augenmerk zu legen.

Nur unter engen Voraussetzungen werden AGBs tatsächlich wirksam in einem Vertrag bei einem Internetshop mit einbezogen mit der Folge, dass Sie gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, diese jedoch mangels Einbeziehung in den Vertrag nicht Vertragsgegenstand geworden sind. Eine fehlende Klärung des Gerichtsstands und der Rechtswahl kann die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich erschweren. Zudem können Sie in AGBs Ihre Informationspflichten nach § 1 BGBInfoVO erfüllen.

Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberechte

Bei Verträgen, die im Internet mit Verbrauchern geschlossen werden, gelten gemäß § 312 d BGB Widerrufs- und Rückgaberechte. Über diese Widerrufs- und Rückgaberechte muss mit dem richtigen Inhalt und in der richtigen Form und Darstellung zum richtigen Zeitpunkt informiert werden. Die gesetzlichen Ansprüche an die Formulierung und die grafische Darstellung sind außerordentlich hoch, um die Belehrung hinsichtlich ihrer Rechtsfolgen wirksam werden zu lassen.

Eine fehlende Information über bestehende Widerrufs- und Rückgaberechte hat zur Folge, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht gar nicht erlischt. Ihr Kunde kann eine Ware somit auch nach sehr langer Zeit wieder zurückgeben. Zudem kann das Widerrufs- und Rückgaberecht in einigen Fällen ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann es Ihrem Kunden auferlegt werden, Rücksendekosten für das Widerrufs- und Rückgaberecht zu tragen. Dem Kunden kann zudem auferlegt werden, einen Wertersatz zu leisten, wenn er Ware beschädigt zurücksendet. Eine fehlende oder falsche Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberechte dürfte zudem wettbewerbswidrig sein, sodass Sie sich hier der Gefahr von Abmahnungen aussetzen.

Datenschutz muss eingehalten werden

Ein Internetshop ohne Speicherung von Kundendaten ist technisch nicht denkbar. In diesem Fall unterliegen Sie jedoch den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ihr Kunde muss somit ordnungsgemäß über den Verbleib seiner Daten informiert werden, er muss ferner auf seine Rechte hingewiesen werden.

Die Frage, was mit Kundendaten passiert und ihre ordnungsgemäße Information darüber, ist nach unserer Erfahrung für Kunden ein Ausdruck für Seriosität des Shopanbieters. Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften können zudem wettbewerbswidrig sein und werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Anbieterkennzeichnung ist genau vorgeschrieben

Gemäß § 6 Teledienstegesetz sind Sie verpflichtet, umfangreiche Informationen zu Ihrer Firma, Adresse, Handelsregisternummer, Rechtsform et cetera zu geben. In der Rechtsprechung herrscht mittlerweile eine ziemlich genaue Vorstellung darüber, welche Informationen in der Anbieterkennzeichnung enthalten sein müssen und vor allem, wo diese auf Ihrer Internetseite untergebracht sein müssen.

Eine fehlende, falsche oder an falscher Stelle untergebrachte Anbieterkennzeichnung fällt sofort ins Auge und ist nach überwiegender Rechtsprechung wettbewerbswidrig. Zudem kann gemäß § 12 Teledienstegesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Neben der Tatsache, dass der Bestellablauf in Ihrem Internetshop so gestaltet werden sollte, dass auch rechtswirksame Verträge zu Stande kommen, gibt es gesetzliche Pflichten, die bei der Shopgestaltung berücksichtigt werden müssen. Diese ergeben sich beispielsweise auch in § 312 e BGB sowie § 1 der BGBInfoVO.

Versandkosten müssen angegeben werden

Diese rechtlichen Pflichten sehen beispielsweise vor, dass Versandkosten mit angegeben werden müssen und der Kunde Eingabefehler korrigieren kann. Ferner besteht die Verpflichtung, den Zugang der Bestellung dem Kunden unverzüglich zu bestätigen.

Rechtliche Fehler im Bestellablauf können zur Folge haben, dass Sie keine wirksamen Verträge schließen und zudem der Shop wettbewerbswidrig sein könnte. Eine falsche Formulierung in der Zugangsbestätigung der Bestellung kann ferner zur Folge haben, dass Sie Verträge schließen, die Sie gar nicht schließen möchten, was mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein kann.

Vorsicht geboten bei Preisangaben

Seit dem 01.01.2003 gilt eine neue Preisangabenverordnung, die im Rahmen Ihres Warenangebotes berücksichtigt werden muss. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ist schon immer ein beliebter Abmahnungsgrund gewesen.

Wie Sie sehen, ist eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten beim Betreiben eines Internetshops zu beachten. Die Missachtung dieser rechtlichen Vorschriften kann erhebliche Folgekosten durch fehlerhafte Vertragsschlüsse, Ansprüche von Kunden, erschwerte Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche und Abmahnungen nach sich ziehen. Wir empfehlen daher, einen Internetshop nicht ohne rechtliche Beratung zu betreiben.

Steckbrief des Autors: Johannes Richard ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff,Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Zu seinen Schwerpunkten zählen Arbeits- und Internetrecht.
Kontakt: www.ra-lsk.de