Ultimatum des Landesdatenschutzbeauftragten

Rückschlag für Microsoft 365 an Schulen in Baden-Württemberg

26.04.2022 von Peter Marwan
Der Landesdatenschutzbeauftragte erwartet, dass Schulen „bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten“ oder den datenschutzkonformen Betrieb eindeutig nachweisen.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg bleibt bei seiner kritischen Haltung gegenüber Microsoft 365 und hat Schulen, die den Dienst nutzen, jetzt ein Ultimatum gestellt.
Foto: dennizn - shutterstock.com

Der Kampf um die Nutzung von Microsoft 365 an Schulen in Baden-Württemberg geht in die nächste Runde. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat Schulen, die den Dienst nutzen, jetzt ein Ultimatum gestellt. Bereits vor einem Jahr hatte er sich vehement gegen die vom Kultusministerium geplante Nutzung von Microsoft Office 365 ausgesprochen.

Susanne Eisenmann, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, hatte sich dagegen als Verfechterin von Microsoft 365 an Schulen hervorgetan. Kritiker warfen ihr sogar vor, dass sie bei der Auswahl von Lösungen für den Betrieb an Schulen Microsoft 365 präferiert habe und verliehen ihr 2020 den Big Brother-Award in der Kategorie "Digitalisierung".

Pilotversuch ohne Starterlaubnis des Datenschutzbeauftragten

Bereits in einer Stellungnahme zu einem Ende November 2020 gestarteten Pilotversuch des Ministeriums mit dem Microsoft-Angebot an 25 Schulen riet Brink ausdrücklich von der Nutzung ab. Brink begründete das damit, dass Datentransfers (etwa von Telemetrie- und Diagnosedaten) in die USA nicht vollständig unterbunden werden können und Microsoft Daten "ohne erkennbare Rechtsgrundlage" verarbeite. Sein Fazit: "Es gelang beim Pilotprojekt trotz intensiver Prüfung und Zusammenarbeit mit den Beteiligten nicht, eine datenschutzkonforme Lösung zu finden."

Diese Warnungen wurden offenbar jedoch vielfach in den Wind geschlagen. Daher stellt der Landesdatenschutzbeauftragte jetzt ein Ultimatum: Er erwartet, dass Schulen "bis zu den Sommerferien 2022 Alternativen zum Cloud-Dienst MS 365 für den Schulbetrieb anbieten." Und weiter: "Ab dem kommenden Schuljahr ist die Nutzung von MS 365 an Schulen zu beenden oder deren datenschutzkonformer Betrieb ist von den verantwortlichen Schulen eindeutig nachzuweisen." Grundlage dafür ist Artikel 5, Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung. Angesichts der auch in Baden-Württemberg eher spärlich vorhandenen IT- und Rechts-Kompetenz an Schulen dürfte das ein schwieriges Unterfangen sein.

Brink wird zudem auf ihm bekannte Schulen, die Microsoft 365 oder Microsoft Teams verwenden, direkt zugehen, und die "über seine rechtliche Bewertung zur Nutzung dieses Online-Dienstes informieren und um einen verbindlichen Zeitplan für den Umstieg auf Alternativen bitten." Das betrifft rund 40 Schulen.

Update, 26. April 2022, 16 Uhr 55:

In einer E-Mail an ChannelPartner erklärte eine Microsoft-Sprecherin heute: "Wir haben die Pressemitteilung des LfDI zur Kenntnis genommen, die sich auf eine Bewertung aus dem April 2021 bezieht. Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass Microsoft 365 auch an Schulen DSGVO-konform eingesetzt werden kann." Dazu sei man mit Herrn Brink in Gesprächen. In denen gehe es darum zu erläutern, "wie die bisherigen Kritikpunkte aus dem Abschlussbericht behoben wurden und wie Schulen Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzen können."

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