Ausländisches Recht beachten

Systemhäuser – Vorsicht beim Vertrags-Management

13.10.2010 von Renate Oettinger
Wer VAR-Verträge mit amerikanischen Partnern abschließt, sollte sich der Gefahren bewusst sein, die er mit der Vertragsunterzeichnung eingeht. Jürgen Beckers klärt auf.

Deutsche Systemhäuser sind interessante Partner für amerikanische Softwarehäuser, wenn es darum geht, neue Märkte mit dem nötigen Branchen-Know-how und der Nähe zum Kunden zu erschließen. Die US-Anbieter entwickeln Lösungen und bringen daraus neue Anwendungsfelder für spezifische Marktsegmente hervor. Für das Systemhaus vor Ort eine gute Option, sein Portfolio sinnvoll auszubauen. Was wirtschaftlich logisch erscheint, zeigt sich in der der juristischen Beratungspraxis aber oft als unvorteilhaft für den deutschen Partner.

Bildquelle: Fotolia, Huebi
Foto: Fotolia, Huebi

Gerade amerikanische Softwareunternehmen ohne deutsche Niederlassung scheuen häufig den Aufwand, ihre Verträge an die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Wirtschaftsraumes anpassen zu lassen. Sie verlangen daher von den Systemhäusern den Abschluss eines VAR-Vertrages nach US-Recht. Unterschreibt ein Systemhaus einen solchen Vertrag ungeprüft und ohne Anpassungen an seine geschäftlichen Bedürfnisse, können zahlreiche Probleme entstehen.

Zwei Länder - zwei Rechtsräume

Erstens unterliegt das Systemhaus mit seinen Verkaufsbedingungen dem deutschen Recht. Zweitens gibt es gravierende Unterschiede zwischen dem deutschen und amerikanischen Rechtssystem. Ein wesentlicher Unterschied liegt bereits darin, dass alles das, was ein deutscher Vertrag nicht regelt, im Zweifel im Gesetz geregelt ist. Ganz anders bei der Vertragsgestaltung in den USA. Was nicht im Vertrag steht, existiert als Vertragspflicht in aller Regel nicht und kann deshalb auch nicht verlangt werden.

Fehlen die Angaben zu Reaktionszeiten für Softwarefehler in einem VAR-Vertrag nach US-Recht, ist es möglich, dass das US-Gericht bei Systemausfall eine Reaktionszeit von mehreren Stunden oder sogar von einem halben Tag für vertragskonform hält. Ganz anders stellt sich die Situation in Deutschland dar. Wurde im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart, greift § 271 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wonach mangels abweichender Vereinbarung die Problembearbeitung "sofort" verlangt werden kann.

Welcher Reaktionszeitraum im konkreten Fall angemessen ist, um das Merkmal "sofort" zu erfüllen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das kann der Grad der Betriebsbehinderung sein, den der Kunde des Systemhauses durch den Systemausfall erleidet und welche Schäden drohen, sollte der Anbieter nicht zügig reagieren. Deutsche Gerichte tendieren eher zu kundenfreundlicher Auslegung und bemessen die Reaktionszeit kurz. Es ist daher möglich, dass der Systemhaus-Kunde kurze Reaktionszeiten verlangen kann, das Systemhaus diese Reaktionszeiten aber nicht erfüllen kann, weil der Softwarehersteller entsprechende Reaktionszeiten vertraglich nicht leisten muss und dementsprechend nicht schnell genug reagiert.

Ausschlüsse und Begrenzungen in Deutschland nicht möglich

Ein zweiter wesentlicher Unterschied zwischen deutschen und US-bezogenen VAR-Verträgen liegt in der Möglichkeit, in US-Verträgen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche umfassend wirksam auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. In deutschen Verträgen sind solche umfassenden Ausschlüsse und Begrenzungen gar nicht möglich. Die Konsequenz aus nicht erfolgtem Nachverhandeln für das Systemhaus: Es haftet im Verhältnis zu seinen Kunden umfassender, als der US-Softwareanbieter gegenüber dem Systemhaus.

So sehen VAR-Verträge nach US-Recht z.B. oft eine Gewährleistungsfrist von 90 Tagen vor, während nach deutschem Recht die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. Sofern die Software nicht an Privatpersonen sondern an Unternehmen verkauft wird, kann das Systemhaus die Gewährleistungsfrist in seinen Verkaufsbedingungen zwar auf ein Jahr verkürzen. Aber das sind immer noch 9 Monate mehr, als der Softwarehersteller haftet. Auch bei Ansprüchen, die bei gescheiterter Nachbesserung bestehen, gibt es gravierende Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen.

Wie ist es mit der Rückabwicklung?

Während US-Verträge die Rechte des Käufers meist auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages beschränken, sind nach deutschem Recht auch Ansprüche auf Kaufpreisminderung und Schadenersatz möglich. Diese Ansprüche können in Standardverträgen nach deutschem Recht nicht wirksam ausgeschlossen werden. Selbst Beschränkungen in der Haftungssumme sind gemäß deutschem Recht in Standardbedingungen nur bei leichter Fahrlässigkeit denkbar und dann auch nur, wenn sie ausreichend bemessen sind, um den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden (inkl. entgangenem Gewinn durch Ausfallzeiten) abzudecken.

Neben den geschilderten Unterschieden zwischen beiden Rechtssystemen gibt es oft auch noch weitere Differenzierungen, die vertraglich harmonisiert werden müssen. Die beiden Lieferkreise: Softwarehersteller an Systemhaus und Systemhaus an Kunde müssen vertraglich stimmig sein. Diese Harmonisierung ergibt sich nicht nur aus der Haftungsvermeidung. Auch bei Unternehmensverkäufen werden solche potenziellen Haftungsrisiken im Rahmen der Due Diligence von den Anwälten der potenziellen Käufer geprüft, und können, je nach Risiko, den Unternehmenskaufpreis empfindlich mindern. Das Systemhaus sollte in jedem Fall vor Abschluss eines VAR-Vertrages nach US-Recht sorgfältig prüfen, welche Änderungen im Vertrag notwendig sind und diese dann mit dem Softwareanbieter verhandeln. (oe)

Chancen 2011
Die Ruhe vor dem Sturm: Der Vortragssaal der Rheinterrassen kurz vor der Eröfffnung des sechsten Systemhauskongresses
Die Ausstellungsfläche der Sponsoren bot auch Platz für ein kleines Frühstücks-Buffet
Ein alter Bekannater: ex-Samsung-IT-Chef Karl Tucholski, jetzt Inhaber der Conlsulting-Firma Biz4Tec, beim Aktenstudium.
Die Besucher des "Chancen 11"-Systemhauskongresses warten gespannt auf den ersten Vortrag.
Christian Meyer, Chefredakteur von ChannelPartner, erklärt den 6ten Systemhauskongress für eröffnet
Dr. Ronald Wiltscheck. stellv. Chefredakteur von ChannelPartner, präsentiert erste Ergebnisse der "Top 25 Systemhäuser"-Studie, die unter http://channelpartner.idgshop.de/ erhältlich ist.
Thomas Bleeker, Channel Sales Director Germany bei Dell, wartet mit überraschenden Zahlen zum Channel-Engagement des Direktvermarkters auf.
Thomas Birkner von Sennheiser erklärt Christop Wainig, Adobe, die neuesten Errungenschaften aus dem Bereich der Akustik
Gerald Holler, Geschäftsführer der Compris GmbH, nutzt jede freie Minute zum Arbeiten.
Helga Schulers Votrag zur besseren Nutzung des Innendienstes bekam vom Fachpublikum Bestnoten (www.top-perform.de)
Heiko Brückle von Panda Security demonstrierte, inwieweit sich IT-Security bereits heute in die "Wolke" auslagern lässt.
Das Mittags-Buffet ist angerichtet: Auch Vegetarier hatten die Qual der Wahl
Diese leckeren Nachspeisen verlockten die meisten Besucher des Systemhauskongresses zu einer kleinen Kalorienüberschreitung
Auch die Salatbar ließ kaum Wünsche offen
Vollkornbegeisterte kamen voll auf ihre Kosten
Die Mittagspaus wurde nicht nur zur leiblichen Stärkung genutzt, sondern auch um Besuch der Ständer der Aussteller sowie zum intensiven Networking.
Dieser verlockenden Nachspeise konnte auch Rieke Meyerholz, Kaseya, nicht widerstehen.
Damit alle Gäste des Systemhauskongresses gleichzeitig satt werden konnten, leistete das Catering-Team ganze Arbeit.
Das Empfangsteam bot sowohl den männlichen als auch den weiblichen Fachbesuchern charmante Betreuung
Michael Krämer, Inhaber der Krämer IT GmbH aus Neunkirchen im Saarland, demonstrierte eindrucksvoll, dass auch ein kleineres Systemhaus erfolgreich Managed Services feil bieten kann.
Auch den zweiten Tag des Systemhauskongresses "Chancen 11" moderierte Christian Meyer, Chefredakteur von ChannelParner, gewohnt souverän.
Oliver Roth, Geschäftsführer beim Spezialdistributor Prianto, und Chris Gee von Hitachi Data Systems demonstierten, dass es auch lohnt, kleinere Netzwerke zentral zu steuern und zu überwachen.
ChannelPartner-Redakteure Meyer und Wiltscheck bei der Arbeit.
Michael Fassbenders Rede zum Beziehungsmanagement stieß auf geteiltes Echo.
Am Stand von Panda Security gab es auch gut schmeckende "Wölkchen". Heiko Brückle und Dietmar Repges sorgten dafür, dass Besucher des Systemhauskongresses in den Genuss dieser "Wölkchen" kamen.
Das Wetter in Düsseldorf passte auch, so das einige "Chancen 11"-Teilnehmer die Rheinterrasen zum anregenden und offenbar lustigen Gesprächen nutzten.
Chris Gee, Hitachi Data Systems, und Isabelle Schwengler, Prianto GmbH, präsentieren einem Systemhausbetreiber die neueste Monitoring-Lösung.
"Warum hab ich die teuren Winterreifen gekauft?" Vertriebs- und Marketing-Experte Andreas Höld blickt in die Abgründe der "emotionalen Brandstiftung".
Systemhaus-Chefs in der Überzahl: Das exquisite Fachpublikum bei "Chancen 11"
nfon ist Sieger des "Editors Choice SaaS"-Awards in der Kategorie Telekommunikation. Jens Blomeyer, Marketing-Vorstand bei nfon; Dr. Ronald Wiltscheck, Natascha Mössler und Christian Meyer (alle ChannelPartner).
Den "Editors Choice SaaS"-Award in der Kategorie E-Commerce erhielt das Düsseldorfer Unternehmen Exsite: dortiger Marketing-Chef Christoph Heiders, Dr. Ronald Wiltscheck und Christian Meyer (beide ChannelPartner).
Den "Editors Choice SaaS"-Award in der Kategorie "Unternhmenslösung" erhielt Mamut Software. Alexander Braun, Geschäftsführer der Mamut-Lexware Vertriebs GmbH ist sichtlich stolz auf die Auszeichnung.
Xsite ist Sieger des ChannelPartner-SaaS-Awards in der Kategorie "E-Commerce"
Mamut ist Sieger des ChannelPartner-SaaS-Awards in der Kategorie "Unternehmenslösung"
Ohne diese zwei Damen hätte der 6. Systemhauskongress nie und nimmer stattfinden können: Bianca Kasper und Natascha Mössler, beide ChannelPartner
Andreas Höld (Mitte) war ein beliebtes Motiv für Gruppenfotos, rechts: Friedrich Eul von der RagTime.de Sales GmbH. Vielleicht färben ja seine Verkaufsfertigkeiten auf die Teilnehmer ab?
Jacqueline Trouvain, Produkt-Managerin bei Controlware; in "Begleitung" der zwei Dell-Manager Frank Höfer und Michael Merau
Miriam Prehn, Produktmanagerin bei der CSI LifCycle GmbH, verleiht diesem "Altherrentisch" einen besonderen Glanz. In der Mitte: Peter Rosenheinrich, Vertriebsleiter bei der Thax Software GmbH
Dr. Anja Siekmann, Channel Marketing Managerin bei Dell Zentraleuropa (links), im anregenden Gespräch mit Claudia E. Petrik, PR-Managerin bei der Concat AG
Thomas Jank (ChannelPartner), Rieke Meyerholz (Kaseya) und Sven Langenfelde (ebenfalls ChannelPartner) verstanden sich auf Anhieb prächtig.
Hans-Gerd Bleckmann von der Bleckmann Informationssysteme GmbH & Co. KG, Brigitte Hofmann, Bereichsleiterin bei der Weiss IT Solution GmbH und Rolf-Dieter Bausch von bausch Marketing & Sales Consulting, genießen die Apfelschorle, oder ist es etwa Weißewein?
Simone Unger und Jürgen Seiler (beide davidiT) mit Volker Stratmann (Stratmann-IT) und Jürgen Hamberger (Verubit).
Thorsten Seifert (TSE Consulting), Christian Meyer (ChannelPartner) und Jürgen Fassbender (ComCon).
Alexandra Sondergeld und Thomas Sprickmann (8Soft).
Gerrit Lipgens, Plantronics (Mitte) und Christina Schober, Abteilungsleiterin bei der Pixelboxx GmbH (rechts).
Oliver Jansen, Vertriebsleiter bei nfon; Rolf Mittag und Mirko Eisele (beide Komsa Systems GmbH, v.l.n.r.) mit dem für Düsseldorf typischen Altbier in der Hand.
Natascha Mössler (ChannelPartner), Jens Blomeyer (nfon), Ronald Wiltscheck (ChannelPartner) und Alexander Braun (Mamut-Lexware) nach der Kür mit den "Editors Choice SaaS"-Awards.
Brother (fast( unter sich: Rechts Matthias Schach, in der Mitte Peter Hübeler
Janine Klepsch, Abteilungsleiterin und Andreas de Matteis Geschäftsführer (beide Macle GmbH)
Das Führungsteam bei Kumatronik: die beiden Geschäftsführer Erich Striedacher und Oliver Getrost
Stephan Anders und Alex Machorro, beide von der TechProtect GmbH, bei Cola. Alt und Häppchen
Am Abend war das Gedränge an der Bar groß
So charmant war das Catering auf dem 6. Systemhauskongress in Düsseldorf
Bianca Kasper (ChannelPartner) nimmt die beiden Herren von Kaseya (Alexander Lodenkemper und Thomas Hefner) in Beschlag
Das ist die "Top-25-Systemhäuser"-Studie, die Sie unter http://channelpartner.idgshop.de/ (Sonderpublikationen) bestellen können
Rüdiger Herfrid von Adobe Systems demonstrierte, wie man mit der Acrobat-Vollversion Video-Tutorials erstellen kann.
Christop Wainig von Adobe Systems ist für den Channel zuständig.
Frank Richter, Geschäftsführer Cancom IT Solutions GmbH; "Mit Managed Services Profite einfahren!"
Stefan Getrost, Geschäftsführer der Kumatronik GmbH, hatte einige Fragen zu Managed Services.
Alexander Lodenkemper, Country Manager Germany bei Kaseya: "IT managen ist wie Badezimmer putzen: lästig aber unerlässlich!"
Warum so nachdenklich Herr Huber? In ein paar Minuten bekommt Schuster & Walther den Award des kundenfreundlichsten Systemhauses.
Das leckere Vorspeisen-Buffet am zweiten Tag des 6. Systemhauskongresses.
Und das war die Salatbar am zweiten Tag des 6. Systemhauskongresses in Düsseldorf.
Auch die Nachspeisen ließen kaum einen Wunsch offen.
Einige Vorträge dauerten doch etwas länger, weil aus dem Publikum zahlreiche Fragen kamen.
Rechtsanwalt Friedrich Kötter-Boisserée erzählt, wie man einen geigneten Nachfolfger für die Führung des eigenen Systemhauses findet.
Christian Ganz, Manager Reseller Channel CER bei der Intel GmbH, präsentierte in Düsseldorf die neuesten Subnotebook-Modelle, mit denen Systemhäuser Zusatzgeschäft generieren könnten.
Torsten Seiferth, freier Berater, deckte die zehn häufigsten Schwächen der IT-Systemhäuser gnadenlos auf.
Rechtsanwalt Friedrich Kötter-Boisserée und Peter Rosenheinrich, Vertriebsleiter bei der Thax Software GmbH.
Die Technik-Crew auf dem 6. Systemhauskongress hatte stets alles im Griff.
Sandra Mönch und J. Grieger von der Vitec Distribution GmbH; Satoshi Pointner, Polycom und Walter Schmidt, ebenfalls Vitec (v.l.n.r.)
Frank Kottmann und Thorsten Düchting von der Computacenter AG & Co. OHG.
Edith Horton, Geschäftsführerin der S.M.A.R.T Consult Ltd. Co. KG und Carsten Kuhlmann, Inhaber der Kuhlmann Werbeagentur GmbH.
Friedrich Eul, Inhaber der RagTime.de Sales GmbH und Walter Steffens, Marketingleiter bei einem der größten Dell-Partner, der Mainzer Rednet AG.
Max H.-H. Schaber, Vorstandsvorsitzender der Datagroup AG; Thomas Hefner, Vertriebsleiter bei Kaseya und Olaf Kaiser, Chef der iTeam Systemhauskooperation, beim Kaffekränzchen
Diplom-Wirtschafts-Informatiker Jürgen Hamberger, Verubit; Miriam Prehn, Produktmanagerin bei der CSI LifeCycle Leasing GmbH und Sandro Walker, Geschäftsführer der Advanced UniByte GmbH.
Jacqueline Trouvain und Bernd Schwefing von Controlware; Michael Proscher, Chef der reventer consulting ltd (v.l.n.r.)
Prof. Reinhardt Nindel, Inhaber des ibes Systemhauses; Simone Unger und Jürgen Seiler, beide daviiT (v.l.n.r.)
Andreas H. Aulke, Vertriebsleiter bei IM Distribution und Oliver Wegner, Inhaber der salesevolution.
Oliver Roth, Geschäftsführer der Prianto GmbH und Chris Gee, Hitachi Data Systems, auf ihrem gemeinsamen Stand.
Christian Ganz, Intel, (rechts) mit seinem Kollegen Andreas K.
Heiko Brückle mit seiner charmanten Panda-Kollegin Danica Dorawa.
Thomas Birkner zeigt Michael Krämer die neuesten Sennheiser-Kopfhörer.
Heinrich Vaske, Chefredakteur bei der COMPUTERWOCHE, stellt die gemeinsame COMPUTERWOCHE-ChannelPartner-Studie zur Ermittlung der bei Kunden beliebtesten Systemhäuser vor.
BSH Systemhaus ist das bei Kunden drittbeliebteste Systemhaus in der Kategorie "Jahresumsatz unter 50 Mio. €": Ubbo Oltmanns und Ralf Ebken (beide BSH Systemhaus), Christian Meyer (ChannelPartner) und Heinrich Vaske (COMPUTERWOCHE).
Geschäftsführer Sandro Walker (Advanced UniByte) präsentiert stolz seine Urkunden für den zweiten Platz in der Kundenbeliebtheitsskala.
Schuster & Walther war das mit Abstand kundenfreundlichste Systemhaus in der Kategorie "Jahresumsatz unter 50 Mio. €", darüber kann sich der Aufsichtsrat Günther Huber zurecht sehr freuen
Auch dieses Jahr gehört Datagroup zu den bei kunden beliebtesten Systemhäusern. Vorstandsvorsitzender Max H.-H. Schaber ist sichtlich glücklich.
Das pfälzische Systemhaus und Dell-Distributor IT-Haus hat wie im Vorjahr den zweiten Platz im Ranking der Kunden belegt. Die Chefs des Systemhauses Sascha Beitzel und Stefan Sicken kommen immer wieder gerne nach Düsseldorf.
Bechtle AG belegte den zweiten Rang in Sachen Kundenfreundlichkeit unter den Systemhäusern mit Jahresumsätzen jenseits der Viertel-Milliarde-Euro-Marke: Gerhard Marz, der bei Bechtle für Kunden der öffentlichen Hand zuständig ist, nimmt den Preis von Christian Meyer (ChannelPartner) entgegen.
Cancom war wie im Vorjahr mit Abstand das bei Kunden beliebteste Systemhaus in der Umsatzklasse über 250 Millionen Euro: Manfred Hövel und Frank Richter präsentiern sichtbar stolz Urkunde und Award.
Computacenter ist der Aufsteiger des Jahres im COMPUTERWOCHE-ChannelPartner-Ranking: Vertriebsvorstand Frank Kottman nimmt den Preis mit unbewegter Miene zur Kenntnis
Zum ersten Mal im Kundenzufriedenheits-Ranking und das gleich mit der besten Note unter allen Neulingen: Da darf Controlware-Geschäftsführer Bernd Schwefing sich zurecht freuen.
Die Sieger unter den Systemhäusern sammeln sich zum Gruppenfoto
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen unter 50 Millionen Euro.
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen zwischen 50 und 250 Millionen Euro.
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen über 250 Millionen Euro.
Heinrich Vaske (COMPUTERWOCHE), Bernd Schwefing (Controlware, Newcomer des Jahres) und Christian Meyer (ChannelPartner)
Heinrich Vaske (COMPUTERWOCHE), Frank Kiottmann (Computacenter, Aufsteiger des Jahres) und Christian Meyer (ChannelPartner)
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen unter 50 Millionen Euro.
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen zwischen 50 und 250 Millionen Euro.
Das sind die bei Kunden beliebtesten Systemhäuser mit Jahresumsätzen über 250 Millionen Euro.
Das sind alle bei Kunden beliebtesten Systemhäuser (alle Umsatzklassen)
Das Panda-Security-Team unter sich: Heiko Brückle, Dietmar Repges und Heiko Hübner.
Die Nachspeise ist angerichtet, das Catering-Team hat fertig

Der Autor Jürgen Beckers ist Gründungspartner der Kanzlei Rechtsanwälte BDH, Darmstadt. Arbeitsschwerpunkte sind IT-Recht und Lokalisierung von US-Verträgen für deutsche Firmen und deren US-Mütter.

Kontakt: Rechtsanwälte BDH Beckers, Dick und Kollegen, Robert-Bosch-Str. 9, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 87057-0, Fax 06151 87057-1, Internet: www.rechtsanwaelte-bdh.de