40.000 Euro Schadensersatz

Unlizenzierte Software - Geschäftsführer haftet

20.02.2009
Wie wichtig ein Lizenzmanagement für die Firma ist, zeigt ein Urteil des OLG Karlsruhe.

Eine Strafanzeige, 40.000 Euro Schadensersatz, eine Unterlassungsverpflichtung, eine umfassende Auskunftsverpflichtung und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro - das sind die Folgen für den Einsatz unlizenzierter Software, die einem Solartechnikunternehmen zusätzlich zum Kauf der fehlenden Lizenzen entstehen.

Das rechtskräftige Urteil aus zweiter Instanz gegen das Unternehmen und den Geschäftsführer enthält weitreichende Aussagen über die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen in Firmen und über die Maßnahmen, die von Seiten der Unternehmensleitung ergriffen werden müssen. Die Herausgabe von Richtlinien zum Softwareeinsatz und Ermahnungen aus gegebenem Anlass sind nicht genug. Im Gegenteil: Ein Geschäftsführer handelt pflichtwidrig, wenn er nicht sicherstellt, dass Software nur von autorisierten Personen installiert werden darf.

Das Unternehmen war der Business Software Alliance (BSA, www.bsa.de) von einem ehemaligen Mitarbeiter gemeldet worden. Nach dessen Aussage waren in dem Unternehmen teils hochpreisige CAD-Programme ohne Lizenz im Einsatz .Die BSA erstattete Anzeige gegen den Geschäftsführer und die Firma, woraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft eine unangekündigte Durchsuchung der Geschäftsräume durchführte. Auf den 15 Rechnern der Firma wurden dabei über 20 unlizenzierte Programme verschiedener BSA-Mitglieder gefunden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte nun in zweiter Instanz sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer persönlich und schloss eine Revision aus.

In Wachstumsbranchen wird das Thema vernachlässigt

"Dieser Fall ist vor allem deswegen lehrreich, weil das OLG sehr deutliche Aussagen über die Pflichten und Verantwortlichkeit der Geschäftsführung macht", erklärt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA. "Es zeigte sich einmal mehr, dass gerade in Wachstumsbranchen das Thema Lizenzierung oftmals vernachlässigt wird. Wir hoffen, dass das vorliegende Beispiel dazu beiträgt, dass Unternehmer bundesweit darauf aufmerksam werden, dass das Lizenzmanagement ein wichtiger Teil des Business ist."

Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2007 an die BSA so viel Geld für den Einsatz unlizenzierter Software bezahlen müssen wie nie zuvor: insgesamt 2,8 Millionen Euro (2006: 1,1 Millionen Euro) an Schadensersatz und Lizenzierungskosten.

Die Pflichten der Geschäftsführung: für ausschließlich lizenzierte Software sorgen

Das OLG bejaht in seiner Urteilsbegründung die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für fehlende Lizenzen in seinem Unternehmen auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall jedem Mitarbeiter bei der Einstellung ein Merkblatt zu diesem Thema vorgelegt worden war und bei Verstößen wiederholte Weisungen dazu ergingen. Das OLG nahm den Geschäftsführer in die Pflicht, weil er "... die nicht lizenzierte Nutzung der Computerprogramme der Klägerinnen in pflichtwidriger Weise nicht verhindert hat". Er habe damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Konkret stellte das OLG fest, der Beklagte sei "... als alleiniger Geschäftsführer der [Firma] verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Urheberrechte Dritter ausschließen oder doch ernsthaft mindern [...]", und dass "... auf den Computern des Unternehmens nur lizenzierte Software genutzt wird". Er hätte insbesondere "... durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass auf den Computern der [Firma] nur lizenzierte Software installiert und eingesetzt wird.

Die BSA und ihre Mitglieder hatten im Verfahren darauf hingewiesen, dass es ohne Weiteres möglich ist, die Installation von Software nur autorisierten Administratoren zu ermöglichen. Das OLG führte die Praxis in seinem Urteil als Beispiel für eine geeignete Maßnahme an.

SAM-Prozesse helfen bei der Vermeidung von Unterlizenzierung

Eine weitere Technik, die Unterlizenzierung verhindern kann, ist die Einführung von Software-Asset-Management (SAM)-Prozessen in Unternehmen. Diese Kontrollvorgänge für den Softwarebestand, -bedarf und die Lizenzsituation sind über die Vermeidung rechtlicher Risiken hinaus ein geeignetes Werkzeug, um die Ressource IT besser nutzen zu können. Die BSA hatte im November 2008 das Schulungsprogramm "BSA SAM Advantage" angekündigt, das IT Dienstleistern und IT Managern in Unternehmen Training und Hilfestellung bei der Umsetzung des ISO/IEC 1 19770-1 SAM Standards bietet.

Informationen zur BSA

Die Business Software Alliance (BSA) ist die im Bereich der Förderung einer sicheren und gesetzestreuen digitalen Welt führende Organisation. Sie ist der Sprecher der Softwarebranche und ihrer Hardwarepartner gegenüber Regierungen und Kunden auf dem globalen Markt. Ihre Mitglieder stellen einen der am schnellsten wachsenden Industriezweige der Welt dar. Die BSA unterstützt durch ihre politischen und informativen Initiativen die technologische Innovation in den Bereichen Urheberrecht, Internet-Sicherheit, Handel und E-Commerce. Deutsche Mitglieder der BSA sind unter anderem Adobe, Altium, Apple, Attachmate, Autodesk, Avid, Babylon, Bentley Systems, CNC, Corel, CyberLink, Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, Enteo Software, Famatech, FrontRange Solutions, LINKService, ManageSoft GmbH, Mamut, Materialise Software, Microsoft, Mindjet, Monotype Imaging, O&O Software, Quark, Quest Software, Ringler-Informatik, Scalable Software, Siemens, Staff & Line, Symantec, Tekla und The MathWorks. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

BSA Europe, Georg Herrnleben, E-Mail: deutschlandinfo@bsa.org, Internet: www.bsa.de, oder Michael Höppner, Beiersdorff GmbH, Tel.: 089 178037-14, E-Mail: m.hoeppner@beiersdorff.de, Internet: www.beiersdorff.de