Mängel bei Übergabe der schriftlichen Vertragszusammenfassung

Verbraucherschützer ziehen Abmahnungen gegen Deutsche Telekom, Vodafone und O2 zurück

15.09.2022 von Hans-Christian Dirscherl
Verbraucherschützer hatten schwere Vorwürfe gegen Deutsche Telekom, Vodafone & O2 bei Vertragsabschlüssen mit Kunden erhoben. Doch jetzt rudern sie zurück.
Weil bei einer neuerlichen Prüfung die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Vertragszusammenfassung bei Bestellung von Festnetzanschluss, Internetzugang oder Mobilfunkanschluss weitgehend erfüllt wurden, verzichten Verbraucherschützr auf die zuvor angekündigte Klage .
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Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 können aufatmen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ihre Vorwürfe und die Abmahnungen gegen die drei Mobilfunk-Unternehmen zurückgezogen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Die Verbraucherschützer hatten Anfang 2022 in den Shops von Deutscher Telekom, Vodafone und O2 überprüft, ob die Verkäufer den Kunden die seit 1.12.2021 gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Vertragszusammenfassung aushändigen. Demnach muss der Anbieter, bevor Kunden einen neuen Vertrag für Festnetzanschluss, Internetzugang oder Mobilfunkanschluss abschließen, diesene eine Vertragszusammenfassung in Textform (PDF, auf Papier) geben. Darin müssen stehen:

Die Verbraucherschützer kamen jedoch zunächst zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall sei, beziehungsweise es dabei Mängel gäbe. Die Verbraucherzentrale schrieb damals: "Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, die im Januar 2022 in landesweit 198 Telefonshops durchgeführt wurde, kommt zu ernüchternden Ergebnissen: Nur sechs von 198 Handyshops händigten eine Vertragszusammenfassung aus. 12 Anbieter lehnten auch auf explizite Nachfrage eine Verschriftlichung des Angebotes ab."

Unternehmen weisen Vorwürfe zurück

Die Verbraucherschützer mahnten daraufhin im März 2022 die drei Mobilfunkunternehmen wegen schlechter Beratung und Verstößen gegen Informationspflichten ab und verlangten eine Unterlassungserklärung von den Unternehmen. Diese wiesen aber die Vorwürfe zurück und weigerten sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Daraufhin wollte die Verbraucherzentrale vor Gericht ziehen.

Um für das Gerichtsverfahren ausreichend Beweise vorlegen zu können, zogen nun erneut Tester in die Shops der drei Mobilfunk-Unternehmen. Bei der erneuten Überprüfung zeigte sich aber, dass den Kunden jetzt offensichtlich in ausreichendem Maße die gesetzlich vorgeschriebene, schriftliche Kurzzusammenfassung der Verträge ausgehändigt wird. Die Verbraucherzentrale stellte fest, dass sich die Vorgehensweise in den Shops verbessert habe. Deshalb ziehen die Verbraucherschützer ihre Vorwürfe zurück und verzichten auf das Gerichtsverfahren.