Mängel bei Übergabe der schriftlichen Vertragszusammenfassung: Verbraucherschützer ziehen Abmahnungen gegen Deutsche Telekom, Vodafone und O2 zurück

Weil bei einer neuerlichen Prüfung die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Vertragszusammenfassung bei Bestellung von Festnetzanschluss, Internetzugang oder Mobilfunkanschluss weitgehend erfüllt wurden, verzichten Verbraucherschützr auf die zuvor angekündigte Klage .

Weil bei einer neuerlichen Prüfung die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Vertragszusammenfassung bei Bestellung von Festnetzanschluss, Internetzugang oder Mobilfunkanschluss weitgehend erfüllt wurden, verzichten Verbraucherschützr auf die zuvor angekündigte Klage .

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