Was Amazon prüfen muss – und was nicht

"Was meine Kunden tun, muss mich nicht interessieren"

24.02.2014 von Renate Oettinger
Amazon haftet nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße eines Drittanbieters auf der Marketplace-Plattform.
Um die Rechte und Pflichten von Plattformbetreibern gibt es immer wieder Streit.
Foto: ferkelraggae - Fotolia.com

Das Oberlandesgericht Köln hat in einer Entscheidung (Urteil vom 20. Dezember 2013, Az.: 6 U 56/13, n.rkr.) entschieden, dass Amazon nicht ohne Kenntnis für Wettbewerbsverstöße des Drittanbieters auf der Marketplace-Plattform haftet.

Der Fall: In einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Betreiber der Plattform amazon.de waren verschiedene rechtliche Punkte streitig. Unter anderem war die Frage zu klären, ob und inwieweit Amazon für fehlerhafte Angaben eines Angebotes auf der Marketplace-Plattform – hier: die fehlenden Angaben zur Leistungsaufnahme im Ein-Zustand, jährlichem Energieverbrauch und zur Energieeffizienzklasse eines Fernsehgerätes – haftet.

Auf der Plattform "Marketplace" wird Dritten die Möglichkeit eröffnet, Waren zum Verkauf anzubieten. Rechtlich werden dort in der Regel Verträge auch zwischen dem Endkunden und dem Unternehmen, das diese Verkaufsmöglichkeit nutzt, geschlossen.

Die Kölner Richter betonten in der Entscheidung ausdrücklich, dass der Betreiber einer entsprechenden Internethandelsplattform nicht verpflichtet ist, grundsätzlich jedes übermittelte Angebot vor der Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu prüfen.

Für die Richter liegt ganz klar auf der Hand, dass hier eine Verantwortlichkeit von Amazon ausscheiden muss. Erst dann, wenn und soweit ein klarer Hinweis auf eine Rechtsverletzung erfolgt, ist hier eine entsprechende Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts gegeben. In diesen Fällen muss nicht nur ein konkretes beanstandetes Angebot geändert bzw. geprüft werden, sondern auch Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um zukünftige weitere gleichartige Rechtsverstöße zu vermeiden.

Für die Richter besteht seitens Amazons insbesondere keine Verpflichtung, ohne entsprechenden Anlass in den zur Verfügung gestellten Dokumenten zur Einstellung entsprechender Angebote auf die Marketplace für alle erdenklichen Produktgruppen entsprechende Vorgaben vorzuhalten, in denen der Händler, der seine Angebote auf der Marketplace-Plattform darstellt, sämtliche Informationen für einzelne Produkte sofort darstellen muss.

Stellungnahme von RA Rolf Albrecht

"Dass die ansatzlose Haftung von Amazon verneint wurde, entspricht der Rechtslage. Unabhängig von dieser Entscheidung, sollten alle Händler, die über den Marketplace anbieten, stets darauf achten, in den entsprechenden Angebotstexten, soweit tatsächlich möglich, sämtliche Pflichtangaben aufzunehmen. Sie trifft auf jeden Fall die rechtliche Verantwortlichkeit."

Weitere Informationen:
Rolf Albrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Patentrecht) sowie Lehrbeauftragter für E-Business, E-Mail: albrecht@volke2-0.de, Internet: www.volke2-0.de

Wie tickt der Amazon-Gründer Jeff Bezos? -
Zur Wende im Lebenslauf
"Zu den wichtigsten Dingen, die mich Princeton lehrte, zählt die Einsicht, dass ich nicht klug genug bin, ein Physiker zu sein." (Auf der Universität änderte Bezos seine Fachrichtung und machte den Abschluss in Elektrotechnik und Informatik)
Zur Begeisterung für den Weltraum
"Der einzige Grund, aus dem ich mich für das All interessierte, besteht darin, dass mich die NASA inspirierte, als ich fünf Jahre alt war."
Über Sturheit
"Wenn etwas kaputt ist, machen wir es heil. Um etwas Neues durchzusetzen, muss man stur und zielstrebig sein, auch wenn es andere vielleicht unvernünftig finden."
Über seinen leiblichen Vater, den er nicht kannte
"Die einzigen Male, die er überhaupt Thema wird, sind die, wenn ich beim Arzt nach meiner Krankengeschichte gefragt werde. Dann kreuze ich eben 'unbekannt' an."
Über seinen ersten Job bei McDonalds
"Heute heben sich die Pommes selbst aus der Friteuse - und das, glauben Sie mir, ist ein echter technischer Fortschritt." (Bezos jobbte mit 13 Jahren in den Sommerferien für die Fast-Food-Kette und machte umgehend Vorschläge zur Optimierung der Abläufe)
Über seine Beziehung zu Frauen
"Ich bin nicht der Typ, bei dem Frauen eine halbe Stunde nach dem Kennenlernen sagen: 'Wow, der ist klasse.' Ich bin eher albern und nicht ... also jedenfalls nicht so, dass irgendeine Frau über mich sagen würde: 'Oh mein Gott, genau so einen habe ich gesucht.'"
Über das Landleben
"Wenn man eines beim Landleben lernt, dann ist es, sich auf sich selbst zu verlassen. Die Leute dort machen alles selbst. Und diese Eigenständigkeit kann man lernen."
Die Legende
Jeff Bezos ist eine der spektakulärsten Manager-Persönlichkeiten der Welt. Die Lebensgeschichte des Amazon-Gründers bietet eine unglaubliche Vielfalt und zahlreiche interessante Erzählungen. Der Top-Journalist und Bestsellerautor Richard L. Brand hat die Biografie in seinem Buch "Mr. Amazon" (Ambition Verlag) aufgeschrieben. Die besten Zitate von Bezos finden sich auch darin und folgen nun.