Weblogs schaden den Unternehmen

15.03.2005
Weblogs vom Arbeitsplatz aus zu führen, ist nicht immer erwünscht. Der Content-Security-Spezialist Clearswift empfiehlt in diesem Fall, fest definierte Unternehmensrichtlinien durchzusetzen.

Bereits in den ersten Monaten diesen Jahres haben diverse Kündigungen von Mitarbeitern aufgrund von unerwünschter Blogging-Aktivitäten am Arbeitsplatz für Aufsehen gesorgt. Sensible Informationen, die auf diesem Wege verbreitet werden, tragen den betroffenen Unternehmen nicht selten einen gefährlichen Imageschaden zu.

Clearswift, Anbieter von Content Security Lösungen, empfiehlt in diesem Fall, in Unternehmen eindeutige Richtlinien für die Nutzung eines Weblogs festzulegen und die Mitarbeiter darüber frühzeitig aufzuklären.

Weblog als Unternehmensrisiko

Die von Clearswift veröffentlichten Ergebnisse der aktuelle Studie "E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz" ergaben, dass ein Anteil von 40 Prozent der Beschäftigten mit Internetzugang täglich über eine Stunde mit der privaten Nutzung unternehmenseigener E-Mail- und Web-Ressourcen verbringt. Vor diesem Hintergrund bergen insbesondere die immer beliebter werdenden Weblogs ernstzunehmende Risiken für Unternehmen.

Unzufriedene, nachlässige oder sogar feindlich gesinnte Mitarbeiter können ihre Meinungen sowie vertrauliche Unternehmensinformationen über diesen neuen Kommunikationsweg nahezu unkontrolliert verbreiten. Der Verlust produktiver Arbeitszeit, die Weitergabe vertraulicher Informationen und Rufschädigung sind die häufigsten Folgen solcher Weblog-Postings, die bewusst oder unbewusst gegen die Interessen des Unternehmens verstoßen.

Beispiele aus dem Alltag

Der Fall Mark Jen macht die Gefahren und Konsequenzen deutlich: Jen veröffentlichte in einem persönlichen Blog freimütige Kommentare über seine neue Laufbahn als Google-Mitarbeiter, was ihm schließlich die Kündigung einbrachte. Auch dem früheren Waterstone-Mitarbeiter Joe Gordon wurde wegen grobem Fehlverhalten gekündigt. Das Unternehmen vertrat den Standpunkt, dass die Einträge in seinem Online-Tagebuch mit dem Namen Woolamaloo Gazette dem Ruf des Unternehmens geschadet hätten.

"Die aktuellen Kündigungsfälle haben gezeigt, dass zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf die Wahrung von Unternehmensinteressen ein Spannungsbogen existiert", kommentiert dies Michael Scheffler, Regional Manager Central and Eastern Europe bei Clearswift. "Blogging ist ein einfacher Weg für die Verbreitung von Meinungen und Daten, mit der man schnell viele Internet-Nutzer erreichen kann. Die weitergegebenen, teilweise sensiblen Unternehmensinformationen werden bei den Lesern solcher Blogs jedoch schnell als allgemein gültig eingestuft und repräsentieren nicht mehr das, was sie eigentlich sind: die persönliches Meinung ihres Verfassers", ergänzt der Clearwift-Manager Scheffler. (rw)