E-Health - Digitalisierungsprojekte bei Ärzten und Krankenhäusern

Securepoint berät Systemhäuser

17.02.2021 von Ronald Wiltscheck
Der deutsche IT-Security-Anbieter Securepoint unterstützt Systemhäuser bei der Kundeakquise im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) und des Digitale-Versorgung-Gesetzes.
Laut Securepoint hat der medizinische Bereich weiterhin mit veralteten Geräten und Betriebssystemen, schlechten und unsicheren WLAN-Strukturen, fehlenden Software-Updates und mit oftmals wenig Sensibilisierung beim Thema IT-Sicherheit zu kämpfen.
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In dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetze (KHZG) stellt der Bund drei, die Länder und Krankenhausträger weitere 1,3 Milliarden Euro bereit. Diese Mittel müssen bis Ende 2021 beantragt werden.

Da mindestens 15 Prozent der insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die Verbesserung der IT-Sicherheit ausgegeben werden müssen, sind Systemhäuser gefordert, sich schnell und umfassend über die Finanzierungsmöglichkeiten durch das KHZG zu informieren. Securepoint bietet interessierten Systemhäusern dafür professionelle Beratung und Unterstützung - etwa bei Digitalisierungsprojekten.

"Unsere für die Krankenhauszukunftsfonds geschulten und zertifizierten IT-Berater stehen Systemhäusern Rede und Antwort. Wir begleiten und unterstützen sie anschließend auf ihrem Weg hin zur erfolgreichen Integration von Projekten," erläutert Securepoints Product Executive Eric Kaiser. Ziel des Herstellers sei es, Systemhäusern dabei zu helfen, die Förderungen im Rahmen des KHZG und die Richtlinien des Digitale-Versorgung-Gesetzes in ihrem Sinne zu nutzen. Laut Kaiser nutzen bereits mehr als 15.000 Netzwerke von Ärzten und Praxen die IT-Security-Lösungen von Securepoint.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist bereits am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten. Und am 1. April 2021 gilt dann für die meisten Praxen eine verpflichtende Richtlinie der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Darin sind alle Anforderungen an die IT-Sicherheit je nach Praxisgröße verbindlich festgelegt. Eine UTM-Firewall, die neueste Betriebssystem-Version und ein aktueller Virenscanner gehören dann zwingend zur Grundausstattung jeder Arztpraxis. Die umfangreiche Absicherung mobiler Geräte sowie die regelmäßige Datensicherung dürfen keinesfalls vergessen werden.

So kurz vor dem 1. April 2021 gibt es für Security-Dienstleister noch mehr als genug zu tun: "Der medizinische Bereich hat weiter mit veralteten Geräten und Betriebssystemen, schlechten und unsicheren WLAN-Strukturen, fehlenden Software-Updates und oftmals wenig Sensibilisierung beim Thema IT-Sicherheit zu kämpfen. Das wollen wir als deutscher Hersteller von IT-Sicherheitslösungen mit unserem Know-how und unserem großen Partnernetzwerk ändern. Nicht zu handeln hat gerade im Medizin-Sektor sehr oft schwerwiegende Konsequenzen", argumentier Kaiser.

Daher lautet das Ziel des Anbieters, gemeinsam mit seinen Partnern, die IT-Infrastruktur von Krankenhäusern und Arztpraxen trotz unsicherer IT-Produkte im Medizinbereich zuverlässig zu schützen. Denn gerade Ärzte und Arztpraxen haben durch den KV-SafeNet Standard, die EU-DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz besondere Pflichten. Sensible Daten müssen gegen Missbrauch oder Datendiebstahl abgesichert sein. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze muss u. a. durch technisch-organisatorische, dokumentierte und nachweisbaren Maßnahmen sichergestellt werden. In Deutschland muss ein Großteil der mehr als 140.000 Arztpraxen die Vorgaben aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz noch umsetzen.

"Ärzte und IT-Verantwortliche sollten sich noch heute Gedanken über die IT-Sicherheit und die Datensicherung machen. Mit unseren Lösungen können diese Datensicherungspflichten und Compliance-Anforderungen im Sinne das Patientenschutzes vollständig erfüllt werden", da ist sich Securepoint-Manager Kaiser ganz sicher. Er warnt auch vor den hohen Bußgeldern, die bei Datenschutzverstößen fällig werden. Diese Geldstrafen könnten für die betroffen Ärzte den Ruin bedeuten.

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