1 Jahr Informationsfreiheitsgesetz

31.01.2007
Von Stabno 
Online-Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz von Rechtsanwalt Martin Stabno.

Am 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft. Es ermöglicht erstmals auf Bundesebene den Informationszugang von "Jedermann" zu Informationen von Bundesbehörden, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.

Wie aus einer aktuellen Bilanz des Bundesinnenministeriums hervorgeht, wurde dieses Recht im ersten Jahr in 2.278 Fällen in Anspruch genommen. Dabei handelte es sich nur in 92 Fällen um Anfragen von Journalisten. Die Mehrzahl der Anfragen stammt von Privatpersonen.

In den USA war diese Statistik bislang gegenläufig. Seit mehr als 40 Jahren ist dort der "Freedom of information act" in Kraft. Die Mehrzahl der dort gestellten Anträge stammt von Wirtschaftsunternehmen, die Anfragen in Bezug auf Konkurrenten gestellt haben. Diesen Anfragen steht in Deutschland § 6 IFG entgegen, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unter Schutz stellen soll. Die Einzelheiten sind noch umstritten und gerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in Deutschland auswirken wird.

Bei dem IFG handelt es sich damit noch um ein relativ "junges" Rechtsgebiet, auch wenn in vier Bundesländern bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind und unlängst weitere vier entsprechende Gesetze hinzugekommen sind, die sich auf das IFG des Bundes beziehen.

In der juristischen Literatur sind Kommentare in Papierform erschienen, die sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen. Mit dem Online-Kommentar zum IFG, der unter www.recht-freundlich.de als pdf-Dokument erhältlich ist, wird die Möglichkeit gegeben, sich auf mehr als 430 Seiten kostenlos mit diesem Thema zu beschäftigen. Das Projekt umfasst eine Kommentierung zum IFG sowie einen Textteil mit sämtlichen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen, dem Umweltinformationsgestz des Bundes sowie der Länder, dem Informationsweiterverwendungsgesetz und weitere Nebengesetze.

(Rechtsanwalt Martin Stabno, Kanzlei Feil Rechtsanwälte in Hannover/mf)

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