Ab Januar 2006: Elektronische Meldepflicht bei Krankenkassen

02.12.2005
Vom Januar 2006 an gilt die elektronische Meldepflicht bei Krankenkassen. Spätestens jetzt sollten sich die Unternehmen darauf vorbereiten.

Nur noch elektronisch - diese Forderung gilt ab 1. Januar 2006 für Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Betroffen sind alle Unternehmen. Wie die DATEV (Genossenschaft für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) mitteilt, gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten, die es bei der Umstellung auf den elektronischen Versand von Steuerdaten Anfang 2005 nicht gab.

So ist ein Versand der Daten per Post, Fax, Diskette oder Magnetband vom 1. Januar 2006 an nicht mehr möglich. Eine Übergangsregelung wie bei der Umstellung auf die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung Anfang 2005 gibt es nicht.

Die Sozialversicherungsträger lassen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch nur Abrechnungsprogramme zu, die detaillierte Qualitätsansprüche erfüllen und dies per Zertifikat nachweisen können. Deshalb müssen alle dafür eingesetzten Programme, egal ob sie von einem IT-Dienstleister stammen oder selbst erstellt wurden, von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherungen GmbH) jährlich getestet und zertifiziert werden.

Anwender sollten sich spätestens jetzt darüber informieren, ob das von ihnen eingesetzte Programm zertifiziert ist, bzw. umgehend die Zertifizierung beantragen, so die DATEV-Experten. (mf)

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