AG-Vorstände müssen Gehälter offen legen

19.05.2005
Die Bezüge der deutschen Spitzenmanager sollen künftig veröffentlicht werden. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, wonach das Einkommen jedes Vorstandsmitglieds börsennotierter Unternehmen im Jahresabschluss grundsätzlich transparent gemacht werden soll. Damit will die Bundesregierung den Aktionären die Beurteilung erleichtern, ob die Bezüge der Firmenspitze in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, Deutschland verfolge mit dem Gesetz keine Sonderregelung. In Ländern wie den USA, Frankreich oder Schweden seien entsprechende Regelungen bereits in Kraft. Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf die Weigerung einiger großer Aktiengesellschaften, die Bezüge ihrer Vorstände freiwillig zu veröffentlichen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Nach dem Gesetzentwurf kann die Hauptversammlung die Gehalts- Veröffentlichung ausschließen, wenn Vertreter von Dreiviertel des Grundkapitals dem zustimmen.

Die Bezüge der deutschen Spitzenmanager werden schon bald öffentlich einzusehen sein: Das Bundeskabinett einigte sich gestern auf einen Gesetzentwurf, wonach das Einkommen jedes Vorstandsmitglieds börsennotierter Unternehmen grundsätzlich transparent gemacht werden soll. Die Fakten sollen dann künftig im Jahresabschluss der Firma zu lesen sein.

Damit will die Bundesregierung den Aktionären die Beurteilung erleichtern, ob die Bezüge der Firmenspitze in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, Deutschland verfolge mit dem Gesetz keine Sonderregelung. In Ländern wie den USA, Frankreich oder Schweden seien entsprechende Regelungen bereits in Kraft.

Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf die Weigerung einiger großer Aktiengesellschaften, die Bezüge ihrer Vorstände freiwillig zu veröffentlichen. Nach dem Gesetzentwurf kann die Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens die Gehalts-Veröffentlichung mit einer Dreiviertelmehrheit allerdings auch ausschließen. (mf)

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