Aktionärsklagen gegen Conergy werden in Musterverfahren behandelt

11.06.2010
HAMBURG (Dow Jones)--Mehrere Klagen gegen die Conergy AG werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt. Das Landgericht Hamburg habe dem Oberlandesgericht bestimmte entscheidungsrelevante Fragen zur Entscheidung vorgelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Freitag auf Anfrage. Die Kläger werfen dem Hamburger Solarunternehmen vor, die Aktionäre im Jahr 2007 zu spät über wichtige Entwicklungen bei Conergy informiert zu haben.

HAMBURG (Dow Jones)--Mehrere Klagen gegen die Conergy AG werden in einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt. Das Landgericht Hamburg habe dem Oberlandesgericht bestimmte entscheidungsrelevante Fragen zur Entscheidung vorgelegt, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts am Freitag auf Anfrage. Die Kläger werfen dem Hamburger Solarunternehmen vor, die Aktionäre im Jahr 2007 zu spät über wichtige Entwicklungen bei Conergy informiert zu haben.

Conergy begrüße die Einleitung des Musterverfahrens, teilte der TecDAX-Konzern am Freitag mit. Dies gehe auf einen Antrag von Conergy zurück, um den Gesamtprozess zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Zu den laufenden Verfahren selbst wollte sich Conergy nicht äußern.

Nach Darstellung des Unternehmens wurde ein Verfahren gegen Conergy bereits durch ein abweisendes Urteil vom Oberlandesgericht Hamburg rechtskräftig beendet. Gegen das Solarunternehmen seien vor dem Landgericht Hamburg noch 17 Zivilklagen auf Schadensersatz wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung anhängig.

Conergy hatte am 25. Oktober 2007 in einer Ad-Hoc-Mitteilung für die ersten neun Monate 2007 vorläufige Zahlen veröffentlicht, die deutlich unter den Erwartungen lagen. Zudem wurde über Lieferverzögerungen bei Modulen berichtet, die der Mitteilung zufolge den Umsatz mit etwa 130 Mio EUR beeinträchtigten.

Der TecDAX-Konzern habe die Aktionäre über diese Sachverhalte zu spät informiert, so die Kläger. "Conergy wusste mindestens seit Februar 2007 über Lieferverzögerungen bei den Modulen", sagte Rechtsanwalt Janos C. Morlin von der Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte zu Dow Jones Newswires. Statt die Aktionäre zu informieren, hätten Conergy-Vorstandsmitglieder im März 2007 umfangreich Aktien des eigenen Unternehmens verkauft und damit zweistellige Millionenbeträge erlöst, sagte Morlin, dessen Kanzlei 13 Kläger vertritt.

Mit einer schnellen Entscheidung in dem Verfahren ist nicht zu rechnen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird sich die unterliegende Partei wohl an den Bundesgerichtshof wenden. Das Verfahren werde vermutlich erst in rund drei Jahren abschließend entschieden, sagte Morlin.

Webseiten: www.conergy-group.com www.rotter-rechtsanwälte.de -Von Hans Seidenstücker, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/has/kgb Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite