Ex-BSI-Chef will Entschädigung

Arne Schönbohm fordert 100.000 Euro vom ZDF

01.09.2023
Der Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, fordert vom ZDF wegen einer Satiresendung von Jan Böhmermann eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro.
Arne Schönbohm legt sich mit dem ZDF an.
Arne Schönbohm legt sich mit dem ZDF an.
Foto: BSI

Der öffentlich-rechtliche Sender in Mainz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege: "Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie eine Geldentschädigung in der besagten Höhe. Das ZDF hat die Forderungen heute zurückgewiesen."

Das Magazin "Bunte" hatte zuerst über die Forderung berichtet. Der Anwalt Schönbohms, Markus Hennig, teilte auf dpa-Anfrage mit, dass das Schreiben in der vergangenen Woche mit einer Unterlassungsforderung und einer Entschädigungsforderung in Höhe von 100.000 Euro an das ZDF geschickt worden sei. Unter anderem werde gefordert, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, dass sein Mandant bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe. Das Ganze bezieht sich auf eine Ausgabe der Satire-Sendung "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem aktuellen Anwaltsschreiben Schönbohms an das ZDF äußern.

Update, 12.9.2023: Experten räumen der Klage wenig Aussicht auf Erfolg ein. Zwar habe die Böhmermann-Sendung den ehemaligen BSI-Präsidenten in schlechtem Licht erscheinen lassen, aber juristisch seien nur unwahre Behauptungen, nicht jedoch bloße Stimmungsmache angreifbar, schreibt etwa Felix Zimmermann in Legal Tribune Online (LTO). Der Beitrag von Böhmermann könne "mit guten Gründen kritisiert werden". Erfolgsversprechend juristisch angreifbar sei er dagegen "wohl kaum", erklärt Zimmermann, dem die Abmahnung vorliegt. Auch dass Schönbohm mit der Klage fast elf Monate gewartet hat, erhöhe die Erfolgsaussichten nicht.

Schließlich fehle es an den besonders harten Folgen nach der Berichterstattung, die eine Entschädigung in der geforderten Höhe rechtfertigen würden - selbst wenn Schönbohms aktuelle Aufgaben mit geringerem Prestige verbunden sind. Schönbohm hat in Folge der Sendung seine Position im BSI verloren. Er ist jedoch inzwischen - bei Beibehaltung seiner Bezüge - Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und zudem Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes.(dpa/rs/pma)

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