Betriebsrente: Anspruch bleibt auch bei Griff in die Firmenkasse

21.06.2005
Selbst wer Firmengelder veruntreut hat und gefeuert wurde, hat noch Anspruch auf seine Betriebsrente.

Ein Griff in die Firmenkasse kostet nicht den Anspruch auf Betriebsrente. Darauf macht "Finanztest" aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Danach gilt: hat ein Arbeitnehmer Firmgelder veruntreut und wird ertappt, kann er seine fristlose Entlassung bekommen, darf seine betriebliche Altersversorgung aber behalten. Unverfallbare Ansprüche auf eine Betriebsrente sind demnach kaum rückgängig zu machen.

Im konkreten Fall war der Beschäftigte knapp 32 Jahre im Unternehmen. Er wurde bei Untreue, Unterschlagung und Betrug erwischt, vom Arbeitgeber gekündigt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die betriebliche Altersversorgung durfte ihm der Chef allerdings nicht streichen. Ein solcher Widerruf von Rentenleistungen sei kein Mittel, "pflichtwidriges Verhalten zu sanktionieren", argumentierte das Arbeitsgericht. Dazu habe der Arbeitgeber keine Berechtigung - höchstens dann, wenn der Arbeitnehmer den unverfallbaren Anspruch "erschlichen" hätte. Das war in diesem Rechtsstreit aber nicht der Fall.(Az: 5 Sa 21/04). (mf)

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