Polizei und Verbraucherschützer warnen

Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen.de

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Verkaufsplattform Kleinanzeigen.de ist immer noch Tummelplatz für Gauner und Betrüger. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherschützer zeigen an echten Betrugsfällen, wie man sich schützen kann.

Erst kürzlich hat sich die Verkaufsplattform Ebay Kleinanzeigen in Kleinanzeigen umbenannt. Der Name ist neu, die Betrugsmaschen nicht unbedingt. Neben den alten Tricks kommen Gauner und Betrüger immer wieder auf neue Ideen, wie sie die Nutzer übers Ohr hauen können.

Das Verkaufsportal Kleinanzeigen kämpft gegen Betrüger und gibt den Nutzern Sicherheitshinweise. Trotzdem fallen Verbraucher immer wieder auf neue Betrugsmaschen herein.
Das Verkaufsportal Kleinanzeigen kämpft gegen Betrüger und gibt den Nutzern Sicherheitshinweise. Trotzdem fallen Verbraucher immer wieder auf neue Betrugsmaschen herein.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz haben zeigen anhand aktueller Fälle, wie die Kriminellen vorgehen, und wie man sich dagegen schützen kann:

Käuferschutz-Trick über PayPal:

Eine Verbraucherin, die eine Ledertasche bestellt hatte, wurde darum gebeten, bei der Zahlung via PayPal die Option "Geld an Freunde und Familie senden" auszuwählen. Das sei günstiger und schneller. Aber: Dadurch wurde der Käuferschutz umgangen. Die Verbraucherin wies das Geld über die gewünschte Option an, erhielt aber keine Ware. Die Betrüger waren danach nicht mehr auffindbar. Achtung: Nur, wer eine Zahlung über "Waren und Dienstleistungen" sendet, kommt in den Genuss des "Käuferschutzes" und kann das Geld nachher zurückordern. Bei der Zahlungsoption "Freunde und Familie" geht das nicht.

Vorsicht bei Verkauf mit "Sicher bezahlen":

Ein Verbraucher bot bei "Kleinanzeigen" einen Kindersitz zum Verkauf an. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existierende "Kleinanzeigen"-Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Der Verkäufer erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und er den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte jedoch auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab er seine Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere Tausend Euro aus.

Der Personalausweis-Trick:

Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation per Personalausweis sollte man sich nicht blenden lassen. Eine junge Frau entdeckte auf "Kleinanzeigen" einen günstigen Akku-Staubsauger. Der Verkäufer sandte ihr ein Foto "seines" Personalausweises zu, damit sie "eine Sicherheit habe". Daraufhin überwies die Frau den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung an den Betrüger. Der Staubsauger kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.

Um sich vor Betrügereien im Netz zu schützen, geben Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale folgende Tipps:

  • Mit dem Bezahlsystem "sicher Bezahlen" muss man nicht selbst aktiv werden. Wichtig: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.

  • Vorsicht ist bei unwahrscheinlich günstigen Angeboten angesagt und wenn sich diese in einem Shop häufen. Hier gilt es, genauer hinzuschauen.

  • Es empfiehlt sich, eine sichere Zahlungsmethode zu wählen und sich nicht zu einer Überweisung in Vorkasse hinreißen zu lassen.

  • Die Verkaufsplattform "Kleinanzeigen.de" hat einige hilfreiche Sicherheitstipps auf ihrer Website zusammengestellt: https://themen.kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise/

  • Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, ist es in jedem Fall ratsam, sich an die zuständige Polizei-Dienststelle zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Dies ist in Rheinland-Pfalz auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.

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