BGH weist bwin-Antrag auf Vollstreckungsschutz zurück

17.03.2008
WIEN (Dow Jones)--Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Antrag der bwin International Ltd auf Vollstreckungsschutz im laufenden Revisionsverfahren im Rechtsstreit mit der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co OHG (Westlotto) abgewiesen. Bis zum Vorliegen der BGH-Entscheidung in dem Verfahren könne Westlotto nun weitere Vollstreckungsanträge stellen, teilte die bwin Interactive Entertainment AG, Wien, am Montag mit.

WIEN (Dow Jones)--Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Antrag der bwin International Ltd auf Vollstreckungsschutz im laufenden Revisionsverfahren im Rechtsstreit mit der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co OHG (Westlotto) abgewiesen. Bis zum Vorliegen der BGH-Entscheidung in dem Verfahren könne Westlotto nun weitere Vollstreckungsanträge stellen, teilte die bwin Interactive Entertainment AG, Wien, am Montag mit.

Die damit verbundenen Zwangsgelder könnten, sollte das Verfahren vor dem BGH letztlich nicht gewonnen bzw in der Zwischenzeit keine politische Lösung erreicht werden, erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft haben, teilte bwin weiter mit.

bwin hatte den Antrag auf Vollstreckungsschutz nach Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen seitens der klagenden Partei im November 2007 gestellt, wie bwin Interactive Entertainment weiter schreibt. Nachdem Westlotto im September 2004 eine Klage gegen bwin International auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht und sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz gewonnen hatte, hatte bwin im September 2007 beim BGH die Revision des Verfahrens beantragt.

Obwohl mit einer inhaltlichen Entscheidung des BGH erst in ein- bis eineinhalb Jahren zu rechnen sei, habe Westlotto im November 2007 Vollstreckungsmaßnahmen gegen bwin eingeleitet, schreibt bwin in der Mitteilung vom Montag. bwin habe den BGH daraufhin in einem Vollstreckungsschutzantrag ersucht, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen. Dies wurde vom BGH abgewiesen.

Für den Fall einer aus der Sicht von bwin positiven Entscheidung des BGH behält sich die in Wien ansässige Gesellschaft die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. In Anbetracht der jüngsten rechtlichen Entwicklungen seien bwin und ihre Rechtsberater zuversichtlich, das Verfahren gegen Westlotto letztlich zu gewinnen.

So sei auch die Europäische Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage in Deutschland mit primärem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei und habe aus diesem Grund ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darüber hinaus lägen zahlreiche Vorlageverfahren deutscher Gerichte zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.

Webseite: http://www.bwin.com DJG/hed/bam/jhe

Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite