BMF will Auslagerung von EDV-Buchführungssystemen erlauben

06.05.2008
BERLIN (Dow Jones)--Unternehmen sollen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF) ab 2009 die Möglichkeit haben, ihre EDV-gestützten Buchhaltungssysteme in andere Staaten der Europäischen Union (EU) auszulagern. Die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 geplante Gesetzesänderung trägt nach Angaben des BMF vom Dienstag "dem Interesse der Wirtschaft Rechnung und bewirkt eine deutliche Entlastung von Bürokratiekosten".

BERLIN (Dow Jones)--Unternehmen sollen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF) ab 2009 die Möglichkeit haben, ihre EDV-gestützten Buchhaltungssysteme in andere Staaten der Europäischen Union (EU) auszulagern. Die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 geplante Gesetzesänderung trägt nach Angaben des BMF vom Dienstag "dem Interesse der Wirtschaft Rechnung und bewirkt eine deutliche Entlastung von Bürokratiekosten".

Allerdings müssen hierfür mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, so eine Einräumung von Zugriffsmöglichkeiten für den deutschen Fiskus auf die Daten. Auf Grund einer begrenzenden Wirkung der geforderten Voraussetzungen ist nach Einschätzung des BMF auch nach der Neureglung nicht damit zu rechnen, "dass es zu einer massenhaften Verlagerung ins Ausland kommen wird". Nicht elektronisch abgespeicherte Buchführungsunterlagen müssten aber auch nach der Neuregelung im Inland verbleiben.

Weitere Bestimmungen des Sammelgesetzes, das am 4. Juni vom Kabinett gebilligt werden und zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, sind eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerstraftaten auf zehn von fünf Jahren, sowie die Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten, um ab 2010 die Besteuerung in Lohnsteuerklasse V zu reduzieren.

Vorgesehen ist ferner eine Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, ein schrittweiser Abbau des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen sowie eine Übergangsregelung für Altverluste aus Stillhaltergeschäften, die ab 2009 zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, aber fünf Jahre mit Einkünften verrechnet werden können.

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/hab

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