Zusätzliche Trennwände

Büroumbau absetzen

10.12.2007

Wer ein Großraumbüro in Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk umbaut, kann den dafür entstehenden Aufwand nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sofort als Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Das berichtet Anwalt-Suchservice.de.

Der BFH hat sich damit nicht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen, nach der ein Einbau von zusätzlichen Trennwänden als Herstellungskosten zu erfassen und nur nach Maßgabe der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 des Einkommensteuergesetzes bei den Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen war. Denn nach der Rechtsprechung werden vermietete Räume durch eine Umgestaltung wie Verlegen und Entfernen von Zwischenwänden nicht "hergestellt". Eine Herstellung kann dabei nur angenommen werden, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge geben, zum Beispiel indem sie anders als im entschiedenen Fall verbrauchte Teile ersetzen, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind. Führen die Kosten weder zu einer Wesensänderung der vermieteten Räume noch zu einer Erweiterung der Nutzfläche und erhöhen sie auch nicht den Standard des Vermietungsobjekts, liegt keine Herstellungsmaßnahme vor, sodass der entsprechende Aufwand uneingeschränkt den sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen zuzurechnen ist. (BFH IX R 39/05)

Marzena Fiok

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