Glück im Unglück

Cabrio-Verdeck aufgeschlitzt – Jacke gestohlen

10.09.2010
Die Teilkaskoversicherung zahlt in bestimmten Fällen einen Einbruchschaden auch bei Gepäckdiebstahl.

Einbruchschäden am Fahrzeug werden auch dann von der Teilkaskoversicherung ersetzt, wenn nur Gepäck aus dem Wagen gestohlen wird, das selbst nicht versichert ist. Wird ein Kleidungsstück aus einem Cabrio entwendet, muss der Versicherer die Reparatur des Einbruchschadens bezahlen. Diese Entscheidung hat das Amtsgericht München getroffen (Az. 223 C 6889/09).

Ein Unbekannter hatte das Verdeck eines Cabrios aufgeschlitzt, um eine im Fahrzeug liegende Jacke zu stehlen. Der Eigentümer des Cabrios machte die Reparaturkosten am Faltdach bei seinem Kfz-Teilkaskoversicherer geltend. Der Versicherer weigerte sich allerdings zu zahlen. Laut Tarifbedingungen sei im Fahrzeug aufbewahrtes Gepäck nicht gegen Diebstahl versichert, so sein Argument. Wenn der Dieb das Verdeck aufschneide, um an eine unversicherte Jacke zu kommen, sei der Schaden am Verdeck nicht versichert. Schadenersatz leiste man bei Fahrzeugeinbrüchen nur, wenn auch Teile des Fahrzeugs entwendet werden. Es kam zum Rechtsstreit, der Cabriobesitzer bekam Recht.

Laut Vertragsbedingungen umfasse der Teilkaskoschutz ausdrücklich alle Fahrzeugschäden durch Diebstahl und Raub, so das Gericht. Dass Einbruchschäden nicht ersetzt werden, wenn nur unversichertes Gut aus dem Auto gestohlen wird, könne der Versicherungskunde dem Vertragswerk nicht entnehmen. Um solche speziellen Schäden auszuschließen, hätte der Versicherer eine entsprechende Klausel in die Bedingungen aufnehmen müssen. Der Cabriobesitzer konnte folglich davon ausgehen, dass Fahrzeugschäden auch bei Gepäckdiebstahl versichert sind. Der Kfz-Teilkaskoversicherer muss die Reparaturkosten am Verdeck nun übernehmen.

Quelle: www.moneytimes.de

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