Gerichtsurteil

Canon gewinnt gegen VG Wort

19.11.2007

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in dem Prozess, den die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gegen die Canon Deutschland GmbH führt, zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.

VG Wort, das unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen, die als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen sollten. "In erster Linie sind Drucker jedoch keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist", erläutert Jeppe Frandsen, Geschäftsführer Canon Deutschland.

Bereits im Januar 2007 hatten die Richter in dem Verfahren VG Wort gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox zu Ungunsten von VG Wort entschieden Nun konnte sich auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen VG Wort behaupten. (OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: I-20 U 186/06)

Boris Böhles

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