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20.09.2010
DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MOBOTIX AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MOBOTIX AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.10.2010 in Winnweiler-Langmeil mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 20.09.2010 / 15:54 =-------------------------------------------------------------------- MOBOTIX AG Winnweiler-Langmeil ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2010 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Oktober 2010, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2010 ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2010, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2010 zur Verfügung. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010 Wie im vorangegangenen Jahr soll auch in diesem Geschäftsjahr 1 Euro pro Aktie ausgeschüttet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 in Höhe von EUR 13.617.084,12 wird für eine Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 4.423.814,00 verwendet. Die Einstellung in die Gewinnrücklage beträgt EUR 0,00 und der Gewinnvortrag somit EUR 9.193.270,12. Die von der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 15.000 Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) erworbenen eigenen Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010 wird Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2010 wird Entlastung erteilt. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2011 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts zum 31. Dezember 2010 bestellt. 6. Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres Zum Zweck der Optimierung betrieblicher Abläufe bei der MOBOTIX AG soll der Geschäftsjahresanfang vom 1. Juli auf den 1. Oktober eines Jahres verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 geändert und beginnt ab diesem Zeitpunkt am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. Das am 1. Juli 2011 beginnende Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30. September 2011. § 1 Abs. 3 der Satzung (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) wird geändert und wie folgt neu gefasst: '(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2011 am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres. Die Periode vom 1. Juli 2011 bis zum 30. September 2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.' 7. Satzungsänderung zur Änderung der Zusammensetzung des Vorstands Aufgrund des Unternehmenswachstums soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Anzahl der Vorstandsmitglieder zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: '§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Vorstands) wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Personen." 8. Satzungsänderung zur Übertragung des Entsendungsrechts von Herrn Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH Aufgrund der Übertragung der unmittelbaren Beteiligung an der MOBOTIX AG von Herrn Dr. Hinkel persönlich auf die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots gemäß dem WpÜG befreit worden ist, soll auch das in der Satzung geregelte Entsenderecht in den Aufsichtsrat von Dr. Ralf Hinkel auf die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH übertragen werden, um diesbezüglich Gleichlauf zu erreichen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer des Aufsichtsrats) wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Die Dr. Ralf Hinkel Holding GmbH hat, solange sie selbst und/oder eine von ihr beherrschte (§ 17 AktG) oder unter ihrer Leitung stehende (§ 18 AktG) Gesellschaft insgesamt mehr als 25 % der Aktien der Gesellschaft hält, das nicht übertragbare Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht kann der Gesellschaft gegenüber nur durch eine durch ihre Geschäftsführung unterzeichnete Erklärung an den Vorstand und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt werden.' 9. Weitere Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) Nachdem die ordentliche Hauptversammlung am 30. September 2009 erste Anpassungen der Satzung an das am 1. September 2009 in Kraft getretene ARUG vorgenommen hat, werden nun - aufgrund der im letzten Jahr mit der Gesetzesänderung gesammelten Erfahrungen - weitere Anpassungen vorgeschlagen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu beschließen: a) Der bisherige Wortlaut von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen, Informationen) wird zu § 3 Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 neu eingefügt: '(2) Die Übermittlung von Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Informationen auch auf anderem Wege zu versenden.' b) § 13 Abs. 4 Satz 2 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) wird wie folgt neu gefasst: 'Die Einzelheiten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung, in der auch Erleichterungen hinsichtlich der Form der Vollmacht und ihres Nachweises bestimmt werden können, bekannt gemacht. § 135 AktG bleibt unberührt.' 10. Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats Aufgrund des Unternehmenswachstums sowie der Anforderungen an eine gute Corporate Governance soll eine Erweiterung der AR Vergütung um einen variablen Bestandteil erfolgen.

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September 20, 2010 09:54 ET (13:54 GMT)

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 11 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird geändert und wie folgt neu gefasst: '(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 10. Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit eine variable Vergütung in Höhe von EUR 25,00 je EUR 0,01 des im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesenen Jahresergebnis, dividiert durch die Anzahl der Aktien der Gesellschaft, basierend auf einem Grundkapital in Höhe von EUR 4.423.814,00, eingeteilt in 4.423.814 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen und der variablen Vergütung. Sollte das Grundkapital der Gesellschaft nachträglich geändert werden, ändert sich auch der Betrag je EUR 0,01 des ausgewiesenen Ergebnis je Aktie umgekehrt im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Der variable Anteil der jährlichen Vergütung ist jedoch begrenzt auf das Dreifache der festen jährlichen Vergütung für das jeweilige Mitglied. Die Regelung dieses Absatz 1 gilt erstmals für das Geschäftsjahr, in dem die Satzungsänderung wirksam wird.' Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 4.423.814 und ist eingeteilt in 4.423.814 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die gegenwärtig von der Gesellschaft gehaltenen Stück 9.907 eigenen Aktien vermitteln kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Aktien mit Stimmrechten im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.413.907. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 21. Oktober 2010 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o dwp bank Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt am Main Fax-Nr.: 069 / 50 99 11 10 Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 21. Oktober 2010 (24:00 Uhr) bei der o. g. Anmeldestelle vorzulegen (Zugang bei der Anmeldestelle). Bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises sind weder der Tag des Zugangs des Nachweises noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d. h. den 7. Oktober 2010 (00:00 Uhr) zu beziehen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@mobotix.com Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Auch bei Bevollmächtigungen sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und die Vorlage der Depotbescheinigung nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 27. September 2010 (24:00 Uhr) zugehen. MOBOTIX AG Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind schriftlich oder per Telefax ausschließlich an die nachfolgende Anschrift bzw. Telefaxnummer zu richten: MOBOTIX AG Kaiserstraße 67722 Winnweiler-Langmeil Fax-Nr.: +49 6302 9816 190 Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. bis zum 13. Oktober 2010 (24:00 Uhr) an die vorgenannte Adresse zugegangen sind (Ausschlussfrist), unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2010 veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort

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September 20, 2010 09:54 ET (13:54 GMT)

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mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des MOBOTIX-Konzerns und der in den Konzernabschluss der MOBOTIX AG einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit beziehungsweise der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen generell oder für einzelne Redner festzulegen (vgl. § 14 Absatz 3 der Satzung). Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft; Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen gemäß § 124a AktG, einschließlich der zugänglich zu machenden Unterlagen, sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mobotix.com/ger_DE/Investors/Hauptversammlung/Hauptversammlung-2010 ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen. Winnweiler-Langmeil, im September 2010 Der Vorstand 20.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MOBOTIX AG Luxemburger Straße 6 67657 Kaiserslautern Deutschland Telefon: +49 6302 98160 Fax: +49 6302 9816190 E-Mail: hv@mobotix.com Internet: http://www.mobotix.com ISIN: DE0005218309 WKN: 521830 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 99025 20.09.2010

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