Von der Einkaufsplattform zum Verleiher

Die neue Rolle der Online-Shops

26.06.2014
Von Christian Töpfer
Vor und während der Fußball-WM verzeichnen Online-Händler einen Anstieg bei den Bestellungen von großformatigen TV-Geräten, Heimkinoanlagen und Projektoren. Allerdings werden diese Artikel auch öfter als sonst innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist an den Händler zurückgeschickt.

Das Unternehmen Trusted Shops, das sich vor allem mit der Zertifizierung von Webshops beschäftigt, hat zu Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien unter Online-Händlern eine Umfrage zu Retouren durchgeführt. Befragt wurden nur Händler von Unterhaltungselektronik, da diese im Vergleich zu Händlern mit Fanartikeln oder Waren ohne direkten Bezug zur Fußball-WM eine weitaus höhere Relevanz für die Retouren ausweisen.

Die WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft will fast jeder sehen. Am besten auf großformatigen Geräten, die nichts kosten.
Die WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft will fast jeder sehen. Am besten auf großformatigen Geräten, die nichts kosten.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Auch in diesem Jahr gehen über zwei Drittel der Online-Händler von steigenden Bestellungen vor und während der WM bei Artikeln aus dem Bereich Unterhaltungselektronik aus.

  • Über die Hälfte der Versender prognostizieren für die WM einen Anstieg der Rücksendungen für ihre Shops.

  • Mehr als die Hälfte der Online-Händler erwartet im Zuge der WM für ihre Online-Shops gezielte Bestellungen im Sinne von Leihgeräten. Also Bestellungen, mit denen keine Kaufabsicht verbunden ist.

  • Ein Viertel der Online-Händler geht davon aus, dass die "Ausleihen" in ihren Shops während der WM nur Einzelfälle sind.

"Auch wenn es paradox klingen mag. Die Leihhausbestellung ist aus rechtlicher Seite vollkommen legal", weiß Dr. Carsten Föhlisch, Experte für Verbraucherrecht des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops. "Das Gesetz erlaubt dem Verbraucher eine im Internet bestellte Ware 14 Tage lang zu testen. Gefällt sie ihm nicht, kann er die bestellte Ware innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken", so Föhlisch weiter.

Auch das neue Verbraucherrecht wird daran voraussichtlich nichts ändern. "Natürlich können sich die Online-Händler bei Bestellungen seit dem 13. Juni die Retourenkosten vom Verbraucher bezahlen lassen, aber bei Fernsehgeräten von beispielsweise über 1.000 Euro wäre dies für die Leihhausbesteller bei Sport-Großveranstaltungen immer noch sehr attraktiv", so Föhlisch.

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