Entsenderecht von ThyssenKrupp bislang nicht wirksam - Anwälte

11.06.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die ThyssenKrupp AG kann die umstrittenen Sonderrechte für die Krupp-Stiftung bislang offenbar nicht umsetzen. Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dreier Riedel hat das Amtsgericht Essen eine Eintragung des so genannten Entsenderechts in das Handelsregister bislang abgelehnt. Grund seien die laufenden Klagen gegen die Sonderrechte, sagte Anwalt Peter Dreier am Montag zu Dow Jones Newswires. Da ThyssenKrupp mit Duisburg und Essen zwei offizielle Unternehmenssitze hat, muss der Konzern das Entsenderecht auch in beiden Städten in das Handelsregister eintragen lassen. Seinen Angaben zufolge hat das Amtsgericht Duisburg das Entsenderecht zwar eingetragen. Da das Essener Gericht dies abgelehnt habe, seien die umstrittenen Beschlüsse von der Hauptversammlung im Januar aber bisher nicht wirksam, sagte Dreier. Das Entsenderecht sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, künftig drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war im Januar von der Hauptversammlung des Konzerns nach zuvor heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält mittlerweile 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien. Die Anlegeranwälte Dreier Riedel haben gegen das Entsenderecht Klage eingereicht. Eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Essen soll am 29. Juni stattfinden, wie die Kanzlei nun bekannt gab. DJG/hei/brb

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die ThyssenKrupp AG kann die umstrittenen Sonderrechte für die Krupp-Stiftung bislang offenbar nicht umsetzen. Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dreier Riedel hat das Amtsgericht Essen eine Eintragung des so genannten Entsenderechts in das Handelsregister bislang abgelehnt. Grund seien die laufenden Klagen gegen die Sonderrechte, sagte Anwalt Peter Dreier am Montag zu Dow Jones Newswires. Da ThyssenKrupp mit Duisburg und Essen zwei offizielle Unternehmenssitze hat, muss der Konzern das Entsenderecht auch in beiden Städten in das Handelsregister eintragen lassen. Seinen Angaben zufolge hat das Amtsgericht Duisburg das Entsenderecht zwar eingetragen. Da das Essener Gericht dies abgelehnt habe, seien die umstrittenen Beschlüsse von der Hauptversammlung im Januar aber bisher nicht wirksam, sagte Dreier. Das Entsenderecht sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, künftig drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war im Januar von der Hauptversammlung des Konzerns nach zuvor heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält mittlerweile 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien. Die Anlegeranwälte Dreier Riedel haben gegen das Entsenderecht Klage eingereicht. Eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Essen soll am 29. Juni stattfinden, wie die Kanzlei nun bekannt gab. DJG/hei/brb

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