Entsenderecht von ThyssenKrupp bislang nicht wirksam ... (zwei)

11.06.2007
Neben den Gerichten wird das Entsenderecht möglicherweise auch die Deutsche Corporate Governance Kommission beschäftigen. Die Kanzlei Dreier Riedel forderte die Regierungskommission am Montag auf, auf ihrer Anfang Juli anstehenden diesjährigen Plenarsitzung ein Verbot von Sonderrechten einzelner Aktionäre zu beschließen. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission unseren Vorschlag aufnimmt und sich zur Gleichbehandlung aller Aktionäre bekennt", so Dreier.

Neben den Gerichten wird das Entsenderecht möglicherweise auch die Deutsche Corporate Governance Kommission beschäftigen. Die Kanzlei Dreier Riedel forderte die Regierungskommission am Montag auf, auf ihrer Anfang Juli anstehenden diesjährigen Plenarsitzung ein Verbot von Sonderrechten einzelner Aktionäre zu beschließen. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission unseren Vorschlag aufnimmt und sich zur Gleichbehandlung aller Aktionäre bekennt", so Dreier.

Die Kommission sei außerdem aufgefordert worden, "sich im Fall ThyssenKrupp zu erklären", sagte der Anwalt. Der Vorsitzende der Corporate-Governance-Kommission, Gerhard Cromme, ist zugleich auch Aufsichtsratsvorsitzender von ThyssenKrupp.

Webseiten: http://www.thyssenkrupp.de

http://www.dreier-riedel.de

-Von Andreas Heitker, Dow Jones Newswires, +49 (0)211 13872 14,

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