EU billigt Mobilfunk-JV von Dt Telekom und France Telecom unter Auflagen

01.03.2010
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat der geplanten Bündelung der britischen Mobilfunkaktivitäten der Deutschen Telekom AG und der France Telecom SA in Großbritannien zugestimmt. Die Genehmigung zur Zusammenlegung des Geschäfts von Orange UK und T-Mobile UK werde allerdings nur unter Auflagen erteilt, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Montag mit.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat der geplanten Bündelung der britischen Mobilfunkaktivitäten der Deutschen Telekom AG und der France Telecom SA in Großbritannien zugestimmt. Die Genehmigung zur Zusammenlegung des Geschäfts von Orange UK und T-Mobile UK werde allerdings nur unter Auflagen erteilt, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Montag mit.

So erklärten sich die beiden Unternehmen bereit, das derzeitige Network Sharing Agreement mit Hutchison 3G UK (3UK) über die gemeinsame Nutzung des Netzes so zu ändern, dass auf dem Mobilfunkmarkt genügend Wettbewerber verbleiben. Die Kommission hatte befürchtet, dass sonst die Marktstellung von 3UK geschwächt werden und der Wettbewerber verdrängt werden könnte. 3UK wird von Hutchison Whampoa kontrolliert und ist der kleinste Mobilfunkanbieter in Großbritannien.

Zudem erklärten sich France Telecom und Deutsche Telekom bereit, ein Viertel des Spektrums zu veräußern, über das die fusionierenden Unternehmen insgesamt im 1.800 MHz-Frequenzbereich verfügen. Diese Auflage war nach Auffassung der Kommission notwendig, weil die Joint-Venture-Partner ansonsten einen wesentlich höheren Anteil an zusammenhängenden Frequenzen im 1.800 MHz-Bereich (60 MHz) besessen hätten als ihre Konkurrenten. Dadurch wäre das neue Unternehmen als einziger Mobilfunknetzbetreiber in Großbritannien mittelfristig in der Lage gewesen, mit neuester Long-Term-Evolution-Technologie (LTE) mobile Datendienste der nächsten Generation zu bestmöglichen Übertragungsgeschwindigkeiten anzubieten.

Nach Auffassung der Kommission reichen die Zugeständnisse des Bonner DAX-Konzerns und des Pariser Unternehmens aus, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Der Fall werde nicht an die britische Kartellbehörde Office of Fair Trading (OFT) verwiesen.

Die Europäische Kommission hatte am 3. Februar die wettbewerbsrechtliche Prüfung für das geplante paritätische Joint Venture (JV) bis zum 1. März verlängert. Grund für die Fristverlängerung war ein Antrag der britischen Kartellbehörde, die Großbritannien betreffenden Aspekte der Kartellprüfung an das OFT zu überweisen. Wäre das Verfahren an das OFT überweisen worden, hätte sich der wettbewerbsrechtliche Genehmigungsprozess wohl um Monate verlängert.

Durch die Bündelung der Aktivitäten von T-Mobile UK und Orange UK wird das Gemeinschaftsunternehmen mit einem Marktanteil von 37% zum größten Mobilfunkbetreiber in Großbritannien vor der Telefonica-Tochter O2 mit 27% Marktanteil und Vodafone mit 25% Marktanteil.

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