EU droht Bundesnetzagentur mit Vertragsverletzungsverfahren

03.12.2008
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission verschärft den Streit mit der Bundesnetzagentur um Veröffentlichungspflichten des deutschen Telekomregulierers. Die Kommission habe die Bundesnetzagentur aufgefordert, ihr alle Zustellungsentgelte deutscher Mobilfunkbetreiber zu nennen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies sind die Entgelte, die der Betreiber des angerufenen Kunden dem Netzbetreiber des Anrufers auf der Vorleistungsebene in Rechnung stellt.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission verschärft den Streit mit der Bundesnetzagentur um Veröffentlichungspflichten des deutschen Telekomregulierers. Die Kommission habe die Bundesnetzagentur aufgefordert, ihr alle Zustellungsentgelte deutscher Mobilfunkbetreiber zu nennen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Dies sind die Entgelte, die der Betreiber des angerufenen Kunden dem Netzbetreiber des Anrufers auf der Vorleistungsebene in Rechnung stellt.

Laut EU hat die Bundesnetzagentur es versäumt, diese Entgelte in ihrer Analyse des Marktes für die Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene aufzuführen. In ihrem Schreiben sei der Telekom-Regulierer daher gewarnt worden, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen das EU-Recht einleiten wird, falls der Regulierer seine Verpflichtung weiterhin missachten sollte.

In Deutschland sind die Mobilfunk-Zustellungsentgelte (Terminierungsentgelte) im Vergleich zu mehreren anderen Mitgliedstaaten relativ hoch. Die Kommission will, dass ihr diese Entgelte nach den geltenden EU-Telekommunikationsvorschriften notifiziert werden müssen.

Bei der Bundesnetzagentur war kurzfristig keine Stellungnahme erhältlich.

Webseite: http://www.europa.eu DJG/DJN/jhe/rib/kla

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