EU: Mehr Bürokratie bei Barzahlungen über 15.000 Euro

14.03.2006
Der Umgang mit großen Bargeldbeträgen wird künftig für Händler schwieriger, darauf weist das Online-Finanzportal Steuerrat24 hin.

Der Umgang mit großen Bargeldbeträgen wird künftig für Händler schwieriger, darauf weist das Online-Finanzportal Steuerrat24 hin. Bald müssen alle Firmen bei Barzahlungen über 15.000 Euro die Identität des Kunden erfassen und im Verdachtsfall den zuständigen Behörden melden. Dies sieht die neue 3. EU-Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG vom 26.10.2005 vor, die am 15.12.2005 in Kraft trat und bis zum 15.12.2007 in nationales Recht umgesetzt sein muss.

Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie gilt für alle Anbieter von Waren, soweit sie Barzahlungen von mehr als 15.000 Euro annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, getätigt wird. Elektronische Zahlungen werden schon nach heutiger Rechtslage der Barzahlung gleichgestellt.

Die betroffenen Unternehmen und Freiberufler müssen demnach:
- die Identität ihrer Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer ermitteln und überprüfen sowie ihre Geschäftsbeziehung zum Kunden überwachen,
- jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung den öffentlichen Behörden, in der Regel der nationalen Finanzfahndungsstelle, melden und
- unterstützende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel eine angemessene Ausbildung des Personals und die Einführung angemessener interner Präventivpolitiken und -verfahren.
Möglicherweise muss der Verkäufer sogar nachforschen, ob Personalausweis und Käufer auch zusammengehören.

Mehr zum Thema unter www.steuerrat24.de (mf)

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