EuGeI: Schneider Electric steht Schadenersatz ... (zwei)

11.07.2007
Der im August 2001 abgeschlossene Zusammenschluss der beiden Elektronikkonzerne Schneider und Legrand war von der Kommission im Oktober desselben Jahres als unvereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln bewertet worden, da sie erhebliche Behinderungen in den betreffenden französischen Märkten befürchtete. Die Kommission forderte Schneider im Januar 2002 auf, sich von Legrand zu trennen. Der Konzern erhob gegen beide Entscheidungen eine Nichtigkeitsklage, bereitete aber gleichzeitig den Verkauf von Legrand vor.

Der im August 2001 abgeschlossene Zusammenschluss der beiden Elektronikkonzerne Schneider und Legrand war von der Kommission im Oktober desselben Jahres als unvereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln bewertet worden, da sie erhebliche Behinderungen in den betreffenden französischen Märkten befürchtete. Die Kommission forderte Schneider im Januar 2002 auf, sich von Legrand zu trennen. Der Konzern erhob gegen beide Entscheidungen eine Nichtigkeitsklage, bereitete aber gleichzeitig den Verkauf von Legrand vor.

Das Gericht erster Instanz erklärte im Oktober 2002 beide Entscheidungen der Kommission für nichtig. Daraufhin nahm die Kommission erneut eine Prüfung des Zusammenschlusses vor, Schneider trennte sich aber im Dezember 2002 von Legrand und klagte auf Schadenersatz. Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen diesen Schritt nach einer Entscheidung der EU-Fusionskontrolle unternommen hat.

Webseite: http://www.europa.eu

DJG/ang/jhe

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