EuGH-Generalanwältin: Bertelsmann/Sony-Klage ist abzuweisen

13.12.2007
LUXEMBURG (Dow Jones)--Die beiden Konzerne Bertelsmann AG und Sony Corp werden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wahrscheinlich eine Niederlage einstecken. Beide haben gegen ein Urteil aus erster Instanz von 2006 geklagt, mit dem die erste Freigabe der EU-Kommission für das Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG aus dem Jahr 2004 für nichtig erklärt worden war.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Die beiden Konzerne Bertelsmann AG und Sony Corp werden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wahrscheinlich eine Niederlage einstecken. Beide haben gegen ein Urteil aus erster Instanz von 2006 geklagt, mit dem die erste Freigabe der EU-Kommission für das Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG aus dem Jahr 2004 für nichtig erklärt worden war.

EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott empfahl dem Gerichtshof am Donnerstag, dieses Urteil zu bestätigen. Das Urteil des Gerichtshofs kommt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Richter folgen den Generalanwälten in der überwiegenden Zahl der Fälle.

Kokott vertritt in ihrem Plädoyer die Auffassung, das Gericht erster Instanz habe zu Recht festgestellt, dass die Kommission ihre Entscheidung "nicht schlüssig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei" begründet habe. Obwohl die Kommission das Joint Venture wegen des Gerichtsurteils mittlerweile erneut genehmigt hat, räumt Kokott ein, dass beide Konzerne trotzdem an einer Aufhebung des Urteils Interesse hätten.

Weil nämlich die Möglichkeit bestehe, dass aufgrund einer Klage von dritter Seite auch die zweite Kommissionsentscheidung für nichtig erklärt werde, könnten Bertelsmann und Sony mithilfe des Rechtsmittels schneller eine nicht mehr anfechtbare Genehmigung für ihren Zusammenschluss erhalten.

Gegen die erste Genehmigung durch die Kommission für den Zusammenschluss der Tonträgersparten beider Unternehmen hatte die Vereinigung unabhängiger Musikproduktionsgesellschaften Impala geklagt. Bislang ist nach der zweiten Genehmigung keine Klage durch Dritte erhoben worden.

DJG/ang/rio

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