Europäischer Gerichtshof: Händler dürfen Firmennamen als Marke eintragen lassen

08.07.2005
Die Düsseldorfer Metro-Gruppe hat ein Grundsatzurteil für den Handel durchgefochten.

Einzelhändler können ihren Firmennamen in Zukunft auch als Marke eintragen lassen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Damit stimmten die Richter den Forderungen der Düsseldorfer Metro-Gruppe zu, die für ihre Baumarkt-Kette "Praktiker" ein entsprechendes Musterverfahren betrieben hatte (Az: C 418/02). (mf)

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