Der Arbeitgeber argumentierte, der Beschäftigte habe sein Handy regelmäßig an einer versteckten Steckdose des Arbeitgebers aufgeladen. Das sei Stromdiebstahl. Zusätzlich habe der Angestellte trotz eines bestehenden Verbotes Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht. Das schien den Richtern des Arbeitsgericht als Kündigungsgrund nicht zu reichen, denn sie hatten zuerst eine Einigung vorgeschlagen. So hätte der Arbeitnehmer unter zukünftiger Einhaltung der Regeln seinen Job weiter ausführen können.
Der Arbeitgeber lehnte das jedoch ab. Die Gerichtsverhandlung hätte am 29. Oktober stattfinden sollen, inzwischen hat es sich der Arbeitgeber aus unbekannten Gründen anders überlegt. Wie das Arbeitsgericht mitteilte, wurde die Klage gegen den Arbeitgeber inzwischen fallen gelassen und der Arbeitnehmer wird seine Tätigkeit ab heute wieder aufnehmen. Vielleicht erschien der Firma für Industriedichtungen eine fristlose Kündigung wegen Stromkosten von 0,014 Cent pro Akkuladung im Nachhinein doch etwas übertrieben. Jetzt muss sie die entstandenen Gerichtskosten tragen. Diese dürften deutlich höher liegen.