Mobilcom darf mit seiner Internet-Tochter freenet fusionieren. Das Landgericht Kiel hat der Gesellschaft sowie dem letzten der ursprünglich 24 Kläger einen Teilprozessvergleich empfohlen; beide Seiten stimmten diesem zu. Der Vergleich bedarf allerdings der förmlichen Protokollierung durch das Gericht, die für heute Vormittag angesetzt ist. Nach Aussage von Eckhard Spoerr, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG, gehe es nun darum, durch kombinierte Produkte aus Mobilfunk und Internet den zeitlichen und strategischen Nachteil aufzuholen, der durch die Klage entstanden sei. Mit dem börsenmäßigen Vollzug der Verschmelzung ist nicht vor Ende Februar zu rechnen.
Bereits im August 2005 hatte es geheißen, dass der Zusammenschluss von mobilcom und freenet perfekt sei, ein knappes Jahr später hatten Aktionäre im Zuge der Hauptversammlung allerdings Klage gegen die Fusion eingereicht und auch dem Großaktionär Texas Pacific Group wurde vorgeworfen, mit der Ausschüttung von einer Milliarde Euro ebenfalls eine Fusion verhindern zu wollen. Im September 2006 stimmte das Hamburger Landesgericht der Übernahme zu, allerdings kämpfte mobilcom zu dieser Zeit noch mit einer Anfechtungsklage sowie in einem zweiten Prozess am Landgericht Kiel, wo drei Aktionäre das Vorhaben der Anbieter versuchten zu verhindern.