Gewerberaum: Vertragsrisiko bei Staffelmiete

08.07.2005
Bei einer Staffelmietvereinbarung bleibt die Mieterhöhung gültig, auch wenn der Mietzins für gewerbliche Onjekte allgemein sinkt.

Wurde in einem Gewerberaummietvertrag eine Staffelmietvereinbarung getroffen, wonach die Miete steigt, obwohl der Mietzins für solche Objekte allgemein sinkt, so ist diese Regelung trotzdem gültig (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 175/02).

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete besteht regelmäßig die nicht fern liegende Möglichkeit, dass der vereinbarte Mietzins im Laufe der Zeit erheblich von der Entwicklung des marktüblichen Mietzinses abweicht. Dieses typische Vertragsrisiko trägt grundsätzlich die jeweils benachteiligte Vertragspartei.

Der Mieter bleibt daher in der Regel auch bei einem gravierenden Absinken des allgemeinen Mietniveaus an die vertraglich vereinbarten Staffelerhöhungen gebunden, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Regelung getroffen. (mf)

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