GmbH-Geschäftsführer: Gewerbeverbot gilt auch für Limited

31.07.2006
Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer kann sich dem Gewerbeverbot nicht entziehen, in dem er eine Limited gründet.

Haben die Ordnungsbehörden gegen einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführer ein Gewerbeverbot verhängt, dann gilt dieses Verbot auch für die Tätigkeit als Leiter der inländischen Niederlassung einer englischen Limited. Zudem kann die Eintragung der Limited in das Handelsregister verweigert werden, da der Schutz der Allgemeinheit vor geschäftlicher Tätigkeit von Personen, die nicht die nötige Gewähr für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bieten, im Vordergrund steht. Oberlandesgericht Jena, Az.: 6 W 693/05. (jlp/mf)

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