Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

05.02.2007
Die heimliche Durchsuchung von Computern durch den Staat ist unzulässig, Das hat der Bundesgerichtshof heute morgen entschieden.

Die heimliche Durchsuchung von Computern durch den Staat ist unzulässig, das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms (Trojaner), das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. Strafsenat.

Damit klärte der BGH, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten ausreichen. Ein BGH- Ermittlungsrichter hatte dies im Februar vergangenen Jahres bejaht, ein anderer im November verneint. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, so dass nun abschließend entschieden werden musste.

Das Bundesinnenministerium hatte erst vor kurzem angekündigt, die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern zu wollen. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. (tecchannel/mf)

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