Kartellamt erlaubt Bundesliga-Zentralvermarktung unter Auflagen

17.07.2008
BONN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat die Zentralvermarktung der Deutschen Fußball Liga (DFL) für zulässig erklärt, allerdings verbraucherfreundliche Bedingungen gestellt. Demnach muss bei der Vergabe der Senderechte eine angemessene Verbraucherbeteiligung gewährleistet sein, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

BONN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat die Zentralvermarktung der Deutschen Fußball Liga (DFL) für zulässig erklärt, allerdings verbraucherfreundliche Bedingungen gestellt. Demnach muss bei der Vergabe der Senderechte eine angemessene Verbraucherbeteiligung gewährleistet sein, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Diese angemessene Verbraucherbeteiligung sieht die Wettbewerbsaufsicht dann erfüllt, wenn der Fernsehzuschauer die Wahl zwischen Live-Berichterstattung im Bezahlfernsehen und zeitnaher Highlight-Berichte im frei empfangbaren Fernsehen hat.

Zeitnah bedeutet für das Kartellamt am Hauptspieltag Sonnabend eine Ausstrahlung der Höhepunkte der Bundesliga-Partien vor 20 Uhr. Die Ausschreibungsmodalitäten der DFL hätten nach Ansicht der Behörde eine Berichterstattung im Free-TV vor 22 Uhr ausgeschlossen.

Als Begründung wurde in der Mitteilung weiterhin angeführt, dass durch die Auflagen der Preissetzungsspielraum des Erwerbers der Pay-TV-Rechte begrenzt werden soll.

Anfang Oktober hatte die DFL mit dem Medienunternehmer Leo Kirch für den Zeitraum 2009 bis 2015 ein neues Modell für die Fernsehvermarktung der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga vereinbart. Dabei garantiert Kirchs Agentur Sirius den Vereinen je Saison mindestens 500 Mio EUR und übernimmt dafür die Vermarktung der Rechte in Deutschland. Das Kartellamt hatte sich eingeschaltet, da es in der zentralen Vermarktung der Senderechte aller Vereine ein Angebotsmonopol vermutete. In anderen europäischen Ländern vermarkten einzelne Vereine die Übertragung ihrer Spiele jeweils einzeln.

Webseite: http://www.bundeskartellamt.de DJG/mmr/jhe

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