Lohnende Zusatzleistungen vom Chef

18.05.2006
So profitieren Mitarbeiter von Zuschüssen des Arbeitgebers.

Jobticket, Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen: Für Arbeitnehmer stehen zahlreiche Leistungen zur Verfügung, die ihr Chef zusätzlich zum Gehalt anbieten kann. "Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer sie teilweise steuerfrei bekommt", erläutert Andrea Kahlert, Vergütungsexpertin der Dresdner Bank. Solch ein "Gehalt plus" ist daher besonders interessant, wenn es anstelle einer Lohnerhöhung gezahlt wird. Durch die Steuerbefreiung steigt dann das tatsächliche Nettoeinkommen wesentlich stärker. Doch Achtung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Viele dieser Leistungen sind freiwillige Extras, einen Rechtsanspruch hat der Mitarbeiter nur auf die betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung.

Und das kann man mit seinem Chef versuchen auszuhandeln:

- Altersvorsorge: Statt höheren Lohn zu zahlen, kann der Arbeitgeber freiwillig einen Altersvorsorgevertrag für seinen Mitarbeiter abschließen. Vorteil: "Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. In diesem Fall gilt: brutto gleich netto", so Bernd Mill, Experte für Altersvorsorge der Dresdner Bank. So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Beispiel: Bei einer Gehaltserhöhung um 100 Euro monatlich sorgen Einkommenssteuer und Sozialabgeben für massive Einbußen beim Mitarbeiter und Zusatzkosten beim Arbeitgeber. Beim Vorsorgevertrag hingegen fließt die gleiche Summe in voller Höhe in den Spartopf, und der Zinseszinseffekt erhöht die Gesamtrendite. Dank des Steuervorteils in der Einzahlphase ist Sparen mit Geld vom Chef deutlich lukrativer, auch wenn die Auszahlungen im Alter versteuert werden müssen.

- VL-Sparen: Zahlreiche Unternehmen zahlen freiwillig zum Gehalt die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen. Wenn der Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber nicht ausgeschöpft wird, kann der Arbeitnehmer aus eigener Tasche die Differenz ausgleichen. Besonders lukrativ: "VL-Sparen wird vom Staat mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert", so Iris Schade von der Dresdner Bank: Wer den Staatszuschuss bekommen will, darf als Single aber nicht mehr als 17.900 Euro und als Verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben. Bei jährlichen Einzahlungen von maximal 400 Euro in Wertpapier-Sparverträge oder Vermögensbeteiligungen beträgt die Zusage maximal 86,40 Euro, bei Einzahlungen in Bausparverträge von maximal 480 Euro gibt es 72 Euro vom Staat. Das Prinzip: Erst wird sechs Jahre eingezahlt, dann ist das angesparte Kapital ein Jahr lang gesperrt. Beispiel: Bei einer Laufzeit über sieben Jahre hätte ein Sparer mit einem VL-Aktiensparplan bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von acht Prozent inklusive der am Ende gezahlten Arbeitnehmer-Sparzulage 3.863,35 Euro angespart.

- Jobticket: Wenn der Chef ein kostenloses Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr spendiert, kann sich der Mitarbeiter freuen. Denn der geldwerte Vorteil muss nicht versteuert werden.

- Sachleistungen: Mitarbeiter können pro Monat bis zu 44 Euro für Sachleistungen erhalten. Weit verbreitet sind Benzingutscheine oder ein Zuschuss für die Mitgliedschaft im Fitness-Studio. Diese Angebote sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch bei Zuschüssen für den Kindergartenplatz für den Nachwuchs geht der Fiskus leer aus.

- Fortbildungen: Weiterbildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber finanziert, müssen ebenfalls nicht versteuert werden.(mf)

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