Mindestens vier arbeitsfreie Wochen

13.07.2006

Mindestens 24 Werktage, also vier Wochen bezahlter Urlaub stehen jedem Arbeitnehmer in Deutschland von Gesetzes wegen zu. Der Samstag zählt zu den Werktagen, deshalb hat die Urlaubswoche sechs Tage. Wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen gelten, beträgt der Urlaubsanspruch oft sogar sechs Wochen. Ohne persönliche Abstimmung läuft aber in den meisten Betrieben kaum etwas. Wer wann und wie lange in Urlaub geht, muss rechtzeitig geregelt werden. Über die Urlaubswünsche des einzelnen Arbeitnehmers darf sich der Chef nur dann hinwegsetzen, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche von Kollegen entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Solche Sozialkriterien sind Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Schulpflicht der Kinder sowie Berufstätigkeit und Urlaubszeitpunkt des Ehepartners. Um Probleme zu vermeiden, sollte man seinen Urlaubsantrag rechtzeitig schriftlich stellen. Der Arbeitgeber muss den Urlaub ausdrücklich bewilligen. Wo es betriebsüblich ist, kann dies auch stillschweigend erfolgen.

Was aber, wenn der Chef sich querstellt? Auf keinen Fall den Urlaub eigenmächtig antreten. Besser nachverhandeln oder den Betriebsrat einschalten. Letzte Möglichkeit: den Urlaubsanspruch arbeitsgerichtlich durchsetzen. Dadurch wird das Betriebsklima natürlich nicht besser.

Einmal genehmigter Urlaub darf übrigens nur dann kurzfristig verweigert werden, wenn neue dringende Gründe vorliegen. Neben den Stornokosten für die bereits gebuchte Reise muss die Firma dann auch Mehrkosten für eine Ersatzreise übernehmen.

Quelle: www.moneytimes.de

Marzena Fiok

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