Informations- und Diskussionsplattform

Neu - Blog zum ElektroG

07.04.2009
Rechtsanwalt Martin Stabno von der Kanzlei Feil Rechtsanwälte ist Experte für Fragen rund um das ElektroG.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro) hat seit seinem Inkrafttreten bei den betroffenen Herstellern und Händlern für erhebliche Rechtsunsicherheiten gesorgt und finanzielle sowie bürokratische Hürden geschaffen. Ein Anbieten von Geräten, deren Hersteller nicht bei der Stiftung EAR registriert sind, ist nach dem ElektroG nicht mehr erlaubt. Ein Verstoß hiergegen ist mit empfindlichen Bußgeldern bedroht. Daneben können Mitbewerber das Anbieten dieser Geräte durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnungen) untersagen.

Neben den Internetangeboten der Stiftung EAR, dem Angebot des Bundesumweltministeriums oder dem Umweltbundesamt finden sich im Internet nur vereinzelt Informationen zum ElektroG. Deshalb hat die Kanzlei Feil Rechtsanwälte einen Blog zu diesem Thema ins Leben gerufen. Die Informations- und Diskussionsplattform ist unter der Adresse www.elektrog-blog.de erreichbar.

Betreut wird der Blog durch Rechtsanwalt Martin Stabno, der sich seit Jahren mit dem ElektroG beschäftigt und hierzu einen Gesetzeskommentar sowie weitere Fachpublikationen veröffentlicht hat.

Weitere Informationen:

Martin Stabno, Rechtsanwalt, c/o Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: stabno@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de

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