Neue Ware ausgepackt

28.01.2008

Dürfen Waren, deren Verpackung beschädigt ist oder die schon ausgepackt wurden, noch als neu bezeichnet werden? Ja, sagt das Landgericht Hannover und entscheidet damit zugunsten des Handels. Rechtsanwalt Thomas Feil über das aktuelle Urteil. Seite 38

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