Premiere erwirkt einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur

05.05.2008
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Premiere AG hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH erwirkt. Wie der Münchener Bezahlfernsehsender Premiere am Montag mitteilte, verbot das Gericht den Import und Vertrieb von so genannten patchbaren Free-To-Air-Receivern ab sofort und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Premiere AG hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH erwirkt. Wie der Münchener Bezahlfernsehsender Premiere am Montag mitteilte, verbot das Gericht den Import und Vertrieb von so genannten patchbaren Free-To-Air-Receivern ab sofort und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR.

Premiere konnte nach eigenen Angaben nachweisen, dass in den Receivern Vorrüstungen implementiert waren, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal zu empfangen. Premiere will nun auch gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorgehen.

Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Schadensersatzklage gegen den Importeur und alle am Handel beteiligten Personen vor. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts Hamburg als wichtigen "Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl".

Die hauptsächlich in Asien hergestellten so genannten patchbare Free-To-Air-Receiver seien seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 in großen Mengen nach Deutschland eingeführt worden, hieß es weiter. Für den MDAX-Konzern Premiere habe dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. Unter anderem seien im Weihnachtsgeschäft 2007 rund 50.000 Abos weniger abgeschlossen worden, sagte ein Sprecher von Premiere.

Die Zehnder GmbH war nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Webseite: http://info.premiere.de/ DJG/dct/jhe

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