Premiere: HV-Entlastung für Vorstand und AR wird verschoben

29.05.2009
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Entscheidung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des Bezahlsenders Premiere AG wird nicht auf der ordentlichen Hauptversammlung des Konzerns am 9. Juli, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat des MDAX-Unternehmens "schlagen im Hinblick auf die eingeleiteten behördlichen und gerichtlichen Verfahren vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2008 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2008 zu vertagen", heißt es in der am Freitag veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Entscheidung zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des Bezahlsenders Premiere AG wird nicht auf der ordentlichen Hauptversammlung des Konzerns am 9. Juli, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat des MDAX-Unternehmens "schlagen im Hinblick auf die eingeleiteten behördlichen und gerichtlichen Verfahren vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2008 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2008 zu vertagen", heißt es in der am Freitag veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung.

Mit der gleichen Begründung wird auch das Entlastungsvotum über die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 aufgeschoben.

Premiere wird derzeit von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften untersucht.

Die DPR überprüft die Konzernabschlüsse für 2007 sowie den Sechsmonatszeitraum zum 30. Juni 2008 und die entsprechenden Konzernlageberichte angesichts einer Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008, in der das Unternehmen aus Unterföhring mitteilte, dass es zur Klassifizierung seiner Abonnenten in Zukunft eine geänderte Methodik anwenden werde.

Die BaFin prüft im Zusammenhang mit den von Premiere veröffentlichten Abonnentenzahlen, ob Anhaltspunkte für eine Marktmanipulation gemäß 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder für einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Mitteilungspflicht gemäß 15 WpHG vorliegen.

News Corp, der auch Dow Jones und damit diese Nachrichtenagentur gehört, ist nach jüngsten Angaben mit 30,5% an Premiere beteiligt.

Webseite: http://www.info.premiere.de - Von Matthias Karpstein und Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725-106, tmt.de@dowjones.com DJN/DJG/mak/smh

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