Urteil des LAG Düsseldorf

Privatauto an Firmensteckdose laden

20.12.2023
Ist es rechtens, einen Mitabeiter fristlos zu kündigen, weil er den Akku seines Privatautos an einer Firmensteckdose aufgeladen hat? Das Verfahren zu dieser Frage endete vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf mit einem Vergleich. Die Richter hatten jedoch eine eindeutige Meinung dazu.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob eine fristlose Kündigung wegen Laden eines Elektroautos an einer Firmensteckdose rechtens war.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf musste entscheiden, ob eine fristlose Kündigung wegen Laden eines Elektroautos an einer Firmensteckdose rechtens war.
Foto: eliscora - shutterstock.com

Weil er den Akku seines Privatwagens an einer Firmensteckdose aufgeladen hat, wurde der Rezeptionist einer Jugendherberge fristlos gekündigt. Während der Spätschicht hatte er sein Hybridauto an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen. Laut Hausordnung sei dies verboten gewesen. Der Arbeitgeber hatte ihm deswegen fristlos gekündigt. Am Dienstag verhandelte das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf den Fall.

Der Kläger behauptet, er habe sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeug-Akkus gekommen sei. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen. Außerdem behauptete er, die stellvertretende Chefin habe ihm das Laden erlaubt, was diese aber bestritten hat. Zudem war das Laden anderer elektronischer Geräte der Mitarbeiter geduldet worden.

Das Hotel führt dagegen an, er habe sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern mehrfach auf Firmenkosten aufgeladen. Am 12. Januar 2022 habe dies mindestens 20 Minuten gedauert. Der Wert des entnommenen Stroms habe 40 Cent betragen. Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor.

In erster Instanz hatte der Rezeptionist gewonnen. Im konkreten Fall wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen, befand das Arbeitsgericht. Die Richter des Landesarbeitsgericht in Düsseldorf schlossen sich der Auffassung an (Aktenzeichen 8 Sa 244/23).

Zwar sei das unerlaubte Laden eines Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers grundsätzlich ein Kündigungsgrund, aber für das vorliegende Vergehen, bei dem es lediglich um Strom im Wert von 40 Cent ging, wäre auch ihrer Auffassung nach eine Abmahnung ausreichend gewesen. Das Gericht riet daher zu einem Vergleich, auf den sich die Streitparteien auch einigten: Der Rezeptionist bekommt 8.000 Euro Abfindung und kehrt nicht auf die Stelle zurück. Er arbeitet inzwischen für eine Zeitarbeitsfirma als Hausmeister. (dpa/pma)

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