Schadensersatz bei mangelhafter Kaufsache

15.05.2006

Das Oberlandesgericht Celle hat in einer Entscheidung zum Schadensersatzanspruch bei mangelhaften Kaufsachen Stellung genommen (AZ:8 U 146/04. Grundsätzlich steht dem Käufer einer mangelhaften Sache kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung vorliegen. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung.

RA Thomas Feil

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